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Property Management und Facility Management für den Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 einschließlich der Einkaufspassage PERLE (2 Lose)
3. HOVG Hamburger Objekt Verwaltungs GmbH & Co. KG, c/o Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg · Hamburg · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Angebote bis 10.09.2026, 12:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Die Kernaufgabe des Property Managements liegt im treuhänderischen Management sämtlicher operativer immobilienbezogener Funktionen zur Wertsicherung der gemischtgenutzten Gewerbeimmobilie "GHP 50". Das Property Management übernimmt dabei die umfassende kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung des Objekts, wobei neben den aktuellen Objekt- und Eigentümeranforderungen insbesondere die Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen sind, um einen reibungslosen, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Zu den Aufgaben zählen die Übernahme und Prüfung aller relevanten Unterlagen, die laufende Betreuung von Mietern und Eigentümern, die Steuerung von Dienstleistern sowie die Überwachung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Während die Büroflächen allein durch das Property Management kaufmännisch zu managen sind, ist für das Center Management der "PERLE" ergänzend ein Center Manager beauftragt, mit dem sich der Property Manager eng abzustimmen hat. Ziel ist die nachhaltige und effiziente Bewirtschaftung des Objekts im Sinne der 3. HOVG. — Das Facility Management ist verantwortlich für den ganzheitlichen Gebäudebetrieb am "GHP 50", einschließlich technischer und infrastruktureller Leistungen. Dazu zählen die Betriebsführung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Kontrolle aller technischen Anlagen sowie die Steuerung und Überwachung von Reinigungs-, Entsorgungs- und Grünpflegeleistungen. Das FM stellt qualifiziertes Personal, übernimmt die Betreiberverantwortung, sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen, sicherheits- und hygienerelevanten Vorgaben und gewährleistet eine lückenlose Dokumentation und Kommunikation mit der 3. HOVG. Ziel ist ein störungsfreier, sicherer und wirtschaftlicher Betrieb des Objekts unter Berücksichtigung von Nutzerbedürfnissen und Werterhalt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Property Management und Facility Management für die Immobilie Gerhart-Hauptmann-Platz 46-50 (Einkaufspassage PERLE).
- Das Angebot gliedert sich in zwei Lose, die separat oder gemeinsam beauftragt werden können.
- Anforderungen umfassen kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung, Mieterbetreuung, Dienstleistersteuerung und Gebäudebetrieb.
- Es wird eine enge Abstimmung zwischen Property und Center Management gefordert.
- Die Einhaltung gesetzlicher, sicherheits- und hygienerelevanter Vorgaben sowie eine lückenlose Dokumentation sind essenziell.
Die Ausschreibung umfasst das Property Management (kaufmännisch, technisch, organisatorisch) und Facility Management (technische und infrastrukturelle Leistungen) für eine gemischtgenutzte Gewerbeimmobilie in Hamburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird als Offenes Verfahren mit vorbehaltener Präsentation durchgeführt. Die 3. HOVG behält sich nach Auswertung der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien vor, entweder dem nach diesen Kriterien erstplatzierten Bieter den Zuschlag zu erteilen oder alternativ einen Präsentationstermin der vorgesehenen Objektleitung vorzusehen und diesen Präsentationstermin bei der Wertung des Zuschlagskriteriums 3 zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Präsentation ist dann auch das Konzept vorzustellen (Zuschlagskriterium 2). Im Falle einer Entscheidung für einen Präsentationstermin mit der vorgesehenen Objektleitung werden alle Bieter zu dem Präsentationstermin eingeladen, die nach einer ersten Anwendung der Zuschlagskriterien noch eine rechnerische Chance auf die Zuschlagserteilung haben. Weitere Einzelheiten hierzu enthält die Angebotsaufforderung, die Gegenstand der Vergabeunterlagen ist.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die 3. HOVG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der 3. HOVG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze im Zusammenhang mit dem Property Management für Immobilien (Los 1) bzw. dem Facility Management für Immobilien (Los 2)) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe eines Angebots auf beide Lose dieses Formblatt für jedes Los gesondert einzureichen ist! Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die 3. HOVG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der 3. HOVG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die von der 3. HOVG über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung sowie Größe des Unternehmens und Nationalität des wirtschaftlich Eigentümers/ der wirtschaftlichen Eigentümer. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) im Bereich der beiden Lose. Vergleichbar sind Referenzen im Zusammenhang mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen. Dies sind für das Los 1 Leistungen des Property Managements und für das Los 2 Leistungen des Facility Managements, jeweils in Bezug auf Immobilien des Einzelhandels, der Gastronomie oder der Büronutzung - gerne auch in gemischter Nutzung - mit mindestens 10.000 m2 Mietfläche. Die Referenzen dürfen noch laufen, müssen aber bereits mindestens ein Jahr laufen. Die Referenzen dürfen nicht vor mehr als drei Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ausgelaufen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe eines Angebots auf beide Lose dieses Formblatt für die Lose gesondert einzureichen ist! Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die 3. HOVG kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen. Mindestanforderungen: 1. Für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, sind jeweils mindestens zwei vergleichbare Referenzen (in Bezug auf Immobilien des Einzelhandels, der Gastronomie oder der Büronutzung - gerne auch in gemischter Nutzung) in der o.g. vergleichbaren Größenordnung (mindestens 10.000 m2 Mietfläche) vorzulegen. 2. Für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, gilt: Mindestens eine vergleichbare Referenz mit mindestens 10.000 m2 Mietfläche gemäß Mindestanforderung Nr. 1 muss eine Mischnutzung mit mindestens zwei der drei Nutzungen Gastronomie, Einzelhandel, Büro zum Gegenstand haben.
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Durchschnittliche Personalstärke
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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