Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Energie & Umwelt Erdöl, Strom und EnergieArchitektur und Ingenieurwesen ⚠ Direktvergabe

Wärmelieferung für öffentliche Liegenschaften im Stadtgebiet Günzburg mit Betrieb des Nahwärmenetzes

Stadt Günzburg

Beschreibung

Die Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU (Kommunalunternehmen als Anstalt d.Ö.R.) ab dem 12.11.2027 mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Günzburg zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB zu beauftragen. Das Nahwärmenetz wird aktuell noch durch einen privaten Betreiber betrieben und fällt mit Ablauf des bestehenden Wärmeliefervertrags zum 12.11.2027 nach der vereinbarten Endschaftsregelung an die Stadt und den Landkreis Günzburg zurück. Der Landkreis wird seinen Miteigentumsanteil an die Stadt übertragen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist der Betrieb eines Nahwärmenetzes zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften in Günzburg.
  • Die Vergabe erfolgt als In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB.
  • Der Vertrag beginnt am 12.11.2027 und läuft nach Ablauf des aktuellen Wärmeliefervertrags.

Die Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU mit dem Betrieb eines Nahwärmenetzes zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften zu beauftragen.

Die Vergabe erfolgt im Wege einer In-house-Vergabe. Das Netz fällt nach Ablauf eines bestehenden Vertrages an die Stadt zurück.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 tritt nach § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier noch 8 Tage (Stillhaltefrist)

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 11.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 391.386 €
Median 1.018.225 €
Oberes Quartil 3.872.227 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist endet in 8 Tagen (21.08.2026)
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Günzburg
Veröffentlicht 11.08.2026
CPV-Codes (2) 09323000 · Erdöl, Strom und Energie
71314000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Günzburg

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 41.595 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.667 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 12 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 18%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 11.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: