Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Kultur & Veranstaltungen ⚠ Direktvergabe

Erweiterung von bereits beauftragten Leistungen im Rahmen der Planung und Umsetzung einer Dauerausstellungseinheit im TECHNOSEUM

TECHNOSEUM

Beschreibung

Das TECHNOSEUM beabsichtigt, die Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GmbH (Kontaktdaten: Große Bergstraße 264-266, 22767 Hamburg, Deutschland, Tel. +49178 7181529, E-Mail: info@s-p-w.de) damit zu beauftragen, Leistungen im Rahmen eines bereits ausgeschriebenen und an die Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GmbH als Generalunternehmerin vergebenen Auftrags zu erweitern. Gegenstand des bereits mit der Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GmbH geschlossenen Vertrags ist ein gestalterisches Rahmenkonzept für die Dauerausstellung im TECHNOSEUM mit 9.000 qm inkl. der Planung bis LP3 (Los 1) sowie die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters „Wissen“ (1 von 9) im laufenden Betrieb mit ca. 450 qm (Los 2). Der beabsichtigte Auftrag umfasst zusätzlich erforderlich gewordene Leistungen in den Bereichen Ausstellungsbau, Medien (Technik und Contentproduktion), Grafik sowie das daraus gemäß der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS) errechnete Honorar. Ferner soll die Mitwirkung bei der Ausschreibung von Mitmachstationen und die Programmierung multimedialer Anwendungen erweitert werden. Die Voraussetzungen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a) und b), S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind erfüllt.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Kultur & Veranstaltungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erweiterung eines bestehenden Auftrags für die Planung und Umsetzung einer Dauerausstellung im TECHNOSEUM.
  • Zusätzliche Leistungen umfassen Ausstellungsbau, Medien (Technik und Contentproduktion), Grafik sowie die Programmierung multimedialer Anwendungen.
  • Die Erweiterung erfolgt im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 GWB.
  • Der CPV-Code 92521100 deutet auf Dienstleistungen für Museen und Ausstellungen hin.

Erweiterung eines bestehenden Auftrags für die Planung und Umsetzung einer Dauerausstellung im TECHNOSEUM.

Der Auftrag umfasst zusätzliche Leistungen in Ausstellungsbau, Medien, Grafik und die Programmierung multimedialer Anwendungen. Die Voraussetzungen für eine Auftragsänderung ohne neues Vergabeverfahren sind erfüllt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 11.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 204 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 43.925 €
Median 120.531 €
Oberes Quartil 365.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 21.08.2026
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber TECHNOSEUM
Veröffentlicht 11.08.2026
CPV-Code 92521100
Freizeit und Kultur (Was ist das?)
Erfüllungsort Mannheim

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 4.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.484 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Kultur & Veranstaltungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.108 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 2%
KMU-Bieteranteil 70%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 14.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: