Zum Zeitpunkt der Abnahme muss das Fahrgestell und der Aufbau (Fahrzeug) allen nachstehenden allgemeinen Anforderungen und den in den Losen genannten Spezifikationen entsprechen. Die Auftragnehmer aller Lose müssen sich so abstimmen, dass ihre Teilleileistungen zum gesamten Leistungserfolg führen. Die Gesamtmasse des Fahrzeuges darf einschließlich Beladung und Mannschaft 18.000 kg nicht überschreiten! Die Fahrzeugabmessungen dürfen betragen: Breite: max. 2.550 mm Höhe: max. 3.500 mm und mit Ladekran 3.600 mm Das gesamte Fahrzeug muss den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere - den jeweils gültigen Normen DIN EN 1846-1:2011-07, DIN EN 1846-2:2013-05, DIN EN 1846-3:2013-11 und E DIN 14502-2:2020-12 als Mindestanforderung, - den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), - den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN); - der StVZO, - den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen der Technischen Baubeschreibung für nicht durch DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden – Württemberg; hier: Gerätewagen Logistik Katastrophenschutz (GW-L KatS) sowie - den geltenden feuerwehrtechnischen Normen und Richtlinien, entsprechen. Die gesamte elektrische Ausstattung für feuerwehrtechnische Einrichtungen muss den Anforderungen an eine einheitliche CAN-Schnittstelle gem. E-DIN 14700-ff entsprechend ausgeführt werden — Allgemeine Anforderungen Zum Zeitpunkt der Abnahme muss das Fahrgestell und der Aufbau (Fahrzeug) allen nachstehenden allgemeinen Anforderungen und den in den Losen genannten Spezifikationen entsprechen. Die Auftragnehmer aller Lose müssen sich so abstimmen, dass ihre Teilleileistungen zum gesamten Leistungserfolg führen. Die Gesamtmasse des Fahrzeuges darf einschließlich Beladung und Mannschaft 18.000 kg nicht überschreiten! Die Fahrzeugabmessungen dürfen betragen: Breite: max. 2.550 mm Höhe: max. 3.500 mm und mit Ladekran 3.600 mm Das gesamte Fahrzeug muss den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere - den