Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen (Kraftomnibussen) - hier: Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430, 431)
Landkreis Cham
Beschreibung
Die Fahrpläne der o.g. Verkehrsleistung sind unter https://www.landkreis-cham.de/media/57171/vergabefahrplan-linie-430.pdf und https://www.landkreis-cham.de/media/57170/vergabefahrplan-linie-431.pdf ersichtlich und enthalten eine detaillierte Übersicht mit Nennung der Bedienungsstrecken. Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird, betrifft die beabsichtigte Vergabe das gesamte Bedienfeld. Der eigenwirtschaftliche Verkehr bzw. die beabsichtigte Dienstleistungskonzession bezieht sich auf Verkehrsdienste im Sinne des § 8 PBefG. Sowohl der eigenwirtschaftliche Verkehr als auch die beabsichtigte Dienstleistungskonzession richten sich nach dem Nahverkehrsplan des Landkreises Cham. Dieser ist unter https://www.landkreis-cham.de/media/44751/cha_nvp_endbericht_akt20230802_mitkarten_versand.pdf einzusehen. Die Dienstleistungskonzession wird die Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des in der Dienstleistungskonzession bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie auf die Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplans- und Tarifangebotes oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und Qualitätsstandards ergeben. Die von der Dienstleistungskonzession erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren bzw. erhöhen. Weiterhin sind RBL-Drucker mit Datenweitergabe an die bayernweite DEFAS-Fahrplanauskunft sowie die Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS verpflichtend. Der Einsatz einer digitalen Matrix ist wünschenswert, im Minimum ist eine manuelle Anzeige verpflichtend. Das Höchstalter der Fahrzeuge während des gesamten Betriebszeitraumes beträg
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftomnibussen für die Linien 430 und 431 im Linienbündel Waldmünchner Land.
- Verpflichtende Nutzung von DEFAS-Schnittstellen für Fahrplanauskünfte und Weitergabe von Sperrungen/Umleitungen.
- Fahrzeuge dürfen im gesamten Betriebszeitraum nicht älter als 15 Jahre sein, Neufahrzeuge müssen barrierefrei sein.
- Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Bedürfnisse und den Nahverkehrsplan ist erforderlich.
- Die Ausschreibung richtet sich nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Kraftomnibussen für die Linienbündel Waldmünchner Land (VLC-Linien 430, 431) im Landkreis Cham.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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