Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Esslingen; Linienbündel 10
Landkreis Esslingen, Landratsamt Esslingen
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Beschreibung
Der Landkreis Esslingen beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des europaweiten, offenen Verfahrens. Die Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens erfolgt voraussichtlich im Juli 2024. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien: Linie X18 Nürtingen - Neckartailfingen - Neckartenzlingen – Mittelstadt, Linie 166 Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028), Linie 166A Schülerverkehr Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028), Linie 187 Neckartenzlingen – Bempflingen – Metzingen, Linie 187A Schülerverkehr Großbettlingen – Bempflingen – Neckartenzlingen, Linie 188 Nürtingen – Altdorf – Neckartenzlingen, Linie 188A Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen/Schlaitdorf/Häslach - Neckartenzlingen, Linie 189 Nürtingen – Schlaitdorf – Altenriet – Neckartenzlingen, Linie 189A Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen - Walddorf Gustav-Werner-Schule, Linie N87 Nürtingen - Neckartenzlingen - Schlaitdorf - Altenriet - Nürtingen (Nachtverkehr). Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste bis zum 31.12.2028 nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.121.671 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 833.664 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die geänderten Nutzwagenkilometer beinhalten auch Mehrleistungen auf den Linien 188 und 189; das geänderte Fahrplanangebot kann dem aktualisierten ergänzenden Dokument Version 2 (vgl. Abschnitt 2.1.4.) entnommen werden. Der ÖDLA bezieht sich auf Ve
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KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel 10 im Landkreis Esslingen.
- Umfangreiche Linien und Schülerverkehre mit einer jährlichen Laufleistung von ca. 1,12 Mio. km (2024-2028) und ca. 0,83 Mio. km (2029-2033).
- Europaweites, offenes Vergabeverfahren mit voraussichtlicher Einleitung im Juli 2024.
- Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg sowie relevanter Tarifverträge ist zwingend.
- Bieter sollten sich auf umfangreiche Nachweise und die Einhaltung von Arbeits- und Lohnstandards vorbereiten.
Der Landkreis Esslingen vergibt Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel 10.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
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