AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 16:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-568640-2024/

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Esslingen; Linienbündel 10

Notice-ID: ted-568640-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Esslingen, Landratsamt Esslingen
Veröffentlicht
23.09.2024
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Bildung & Forschung

Beschreibung

Der Landkreis Esslingen beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des europaweiten, offenen Verfahrens. Die Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens erfolgt voraussichtlich im Juli 2024. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien: Linie X18 Nürtingen - Neckartailfingen - Neckartenzlingen – Mittelstadt, Linie 166 Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028), Linie 166A Schülerverkehr Kirchheim (T) – Nürtingen (bis 31.12.2028), Linie 187 Neckartenzlingen – Bempflingen – Metzingen, Linie 187A Schülerverkehr Großbettlingen – Bempflingen – Neckartenzlingen, Linie 188 Nürtingen – Altdorf – Neckartenzlingen, Linie 188A Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen/Schlaitdorf/Häslach - Neckartenzlingen, Linie 189 Nürtingen – Schlaitdorf – Altenriet – Neckartenzlingen, Linie 189A Schülerverkehr Altdorf/Neckartailfingen - Walddorf Gustav-Werner-Schule, Linie N87 Nürtingen - Neckartenzlingen - Schlaitdorf - Altenriet - Nürtingen (Nachtverkehr). Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste bis zum 31.12.2028 nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.121.671 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2033 belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 833.664 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die geänderten Nutzwagenkilometer beinhalten auch Mehrleistungen auf den Linien 188 und 189; das geänderte Fahrplanangebot kann dem aktualisierten ergänzenden Dokument Version 2 (vgl. Abschnitt 2.1.4.) entnommen werden. Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG (Linienverkehr gem. § 42 PBefG). Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDLA sind. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz)TV-N BW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis Esslingen kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).