Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Verkehr & Logistik ⚠ Direktvergabe

Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag

Dortmunder Stadtwerke AG — Flughafen Dortmund GmbH

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Busverkehrsleistungen sind im Zeitraum ab dem 21. September 2026 (Betriebsaufnahme Stufe 1) sowie ab dem 2. November 2026 in Vollausrüstung mit ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinfo zu erbringen. Die Grundlaufzeit des Vertrags endet am 9. September 2027 und beträgt knapp 12 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt somit knapp 18 Monate und endet spätestens zum 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind Busverkehrsleistungen als Interimsauftrag mit ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinfo.
  • Die Grundlaufzeit beträgt knapp 12 Monate ab September 2026, mit Verlängerungsoptionen bis maximal 18 Monate.
  • Das Verfahren ist ein nichtoffenes einstufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
  • Die Erfüllung des Auftrags hat in Dortmund zu erfolgen.

Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Busverkehrsleistungen als Interimsauftrag ab September 2026 für eine Grundlaufzeit von knapp 12 Monaten mit Optionen auf Verlängerung.

Gefordert sind die vollständige Ausstattung mit ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinformation. Die Vergabe erfolgt im nichtoffenen, einstufigen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1
  • Honorar 100 %
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier oev noch 7 Tage (Stillhaltefrist)

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 18.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 230 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.281.715 €
Median 2.353.894 €
Oberes Quartil 12.550.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist endet in 7 Tagen (28.08.2026)
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Dortmunder Stadtwerke AG — Flughafen Dortmund GmbH
Veröffentlicht 18.08.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Dortmund
Laufzeit 50 Wochen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 4.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 580.518 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.455 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 20.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: