Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhousevergabe nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
Neue Ausschreibungen in „Verkehr & Logistik" — jede Woche per Email
Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau ist gemäß Art 9 Abs. 1, 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) als abgeleiteter Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie gemäß § 8 Abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf ihrem Gebiet. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.07.2024 (Beschluss-Nr. 127/24) hat die Stadt beschlossen, zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen dem städtischen Eigenbetrieb Stadtwerke Neuburg a. d. Donau einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Erbringung der Verkehrsleistungen des lokalen Stadtbusverkehrs im Wege einer Direktvergabe und unter Beachtung der weiteren Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erteilen. Die Direktvergabe an den städtischen Eigenbetrieb erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst nach derzeitigem Stand die Linien 1-5 . Der Betrieb ist zum 01.01.2026 aufzunehmen. Der öDA endet nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.12.2035. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in den Grenzen von § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu erteilen. Die (Mindest-) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die von der geplanten Direktvergabe umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dem „Ergänzenden Dokument“ und den dazugehörigen Anlagen (abrufbar unter https://www.neuburg-donau.de/media-web-stadt-neuburg/dateien-neu/rathaus/bekanntmachungen/ergaenzendes-dokument-stadtverkehr-neuburg-mit-anlagen.pdf) sowie dem Nahverkehrsplan des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Großen K
Vollständige Beschreibung (3.970 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Subscription von Adobe Lizenzen über drei Jahre gesucht.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →