Wettbewerbliches Auswahlverfahren Vorinformation Verkehr & Logistik

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhousevergabe nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste

Stadt Neuburg an der Donau

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Beschreibung

Die Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau ist gemäß Art 9 Abs. 1, 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) als abgeleiteter Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie gemäß § 8 Abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf ihrem Gebiet. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.07.2024 (Beschluss-Nr. 127/24) hat die Stadt beschlossen, zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen dem städtischen Eigenbetrieb Stadtwerke Neuburg a. d. Donau einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Erbringung der Verkehrsleistungen des lokalen Stadtbusverkehrs im Wege einer Direktvergabe und unter Beachtung der weiteren Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erteilen. Die Direktvergabe an den städtischen Eigenbetrieb erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst nach derzeitigem Stand die Linien 1-5 . Der Betrieb ist zum 01.01.2026 aufzunehmen. Der öDA endet nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.12.2035. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in den Grenzen von § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu erteilen. Die (Mindest-) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die von der geplanten Direktvergabe umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dem „Ergänzenden Dokument“ und den dazugehörigen Anlagen (abrufbar unter https://www.neuburg-donau.de/media-web-stadt-neuburg/dateien-neu/rathaus/bekanntmachungen/ergaenzendes-dokument-stadtverkehr-neuburg-mit-anlagen.pdf) sowie dem Nahverkehrsplan des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Großen K

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Subscription von Adobe Lizenzen über drei Jahre gesucht.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Preiseinschätzung

Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.309.889 €
Oberes Quartil 12.910.114 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Stammdaten
Verfahrensart Wettbewerbliches Auswahlverfahren
Schwierigkeit Gering
Veröffentlicht 26.09.2024
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 412.658 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.489 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -12%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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