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Hochschule Bremen: Innovatives Wärmemanagement und Umstellung der Wärmeversorgung der Hochschule Bremen im wettbewerblichen Dialog
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Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Energie & Umwelt →Beschreibung
Ausschreibung einer zukunftsträchtigen und klimaneutralen Wärmeversorgung für die drei Standorte der Hochschule Bremen Ziel im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung einer klimaneutralen Wärmeversorgung für drei Standorte der Hochschule Bremen.
- Verfahren als wettbewerblicher Dialog mit technikoffener Ausrichtung.
- Leistungen umfassen Planung, Bau und optional Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen und Netzen.
- Vertragslaufzeit von ca. 20 Jahren angestrebt, Losaufteilung Gegenstand der Dialoggespräche.
- Informationen nur gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung über das Informationememorandum.
Die Hochschule Bremen sucht im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs nach innovativen, klimaneutralen Wärmeversorgungslösungen für ihre drei Standorte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
„Das Verfahren wird als Wettbewerblicher Dialog durchgeführt.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als sechs Monate). PL4. Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für die Nachweise PL1 bis PL4 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der HSB für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich die HSB für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung [für die letztgenannten Bestandteile: soweit vorhanden], vorrangig durch Vorlage der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die HSB behält sich vor, die Jahresabschlüsse der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre anzufordern.
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Gesamtjahresumsatz
WL1. Es ist eine Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2024; kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen abzugeben. Die HSB behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der HSB für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HSB für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
WL2. Es ist eine Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto, nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Leistungen zur (Quartiers-) Wärmeversorgung) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2024; kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen zu erbringen. Die HSB behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der HSB für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HSB für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
TL3. Um die fachliche Eignung der Bewerber in Bezug auf den gegenständlichen Auftrag zu bewerten, ist mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber ein Wärmeversorgungskonzept vorzulegen. Das Wärmeversorgungskonzept soll für die HSB nachvollziehbar aufzeigen, über welche technischen Erfahrungen (besondere Technologien, Gerätschaften, Personal und Knowhow etc.) der Bewerber verfügt, die er gewinnbringend für die Wärmeversorgungslösung der jeweiligen Standorte der HSB einsetzen kann. Die Bewerber sollen im Rahmen der Konzeptdarstellung darauf eingehen, wie die Erfahrungen im Bewerberunternehmen bspw. aus vergangenen Aufträgen im gegenständlichen Auftrag zur Anwendung gebracht werden können. Einzelheiten zu den Inhalten des Konzeptes enthält der Verfahrensbrief 1. Die Bieter legen sich mit dem eingereichten Konzept noch nicht verbindlich für das spätere Verfahren fest. Vielmehr sollen die Bewerber in den Konzepten aufzeigen, inwieweit Sie die vorhandenen Erfahrungen gewinnbringend in das Verfahren bzw. den späteren Auftrag einbringen können.
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Qualitätsmanagement
Die HSB strebt an, je Los drei bis fünf Bewerber zur Teilnahme an Phase 2 des Wettbewerblichen Dialogs (Dialogphase) aufzufordern. Soweit mehr als fünf Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen, hat die HSB ein Auswahlverfahren gemäß § 51 VgV vorgesehen (vgl. auch jeweils Ziff. 5.1.9 der EU-Bekanntmachung). Dieses sieht die Auswahl der Bieter anhand der Eignungskriterien auf Basis der eingereichten Unterlagen vor. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung ist ausschließlich die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Das vorstehende Kriterium wird anhand der vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1, TL2 und TL3 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - TL1: 100 Punkte - TL2: 300 Punkte. - TL3: 600 Punkte Die Bewertung der Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 10 % (oder weniger) würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Basis sind die von den Bewerbern konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen für die Kriterien TL1, TL 2 und TL3 addiert. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. Die HSB strebt an, pro Los bis zu fünf Bieter in die Dialogphase einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber einbezogen (sofern hinreichend geeignet). Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der aufzufordernden Bewerber, behält sich die Auftraggeberin vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
TL2. Es sind Angaben zu Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Leistungen zur (Quartiers-) Wärmeversorgung) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen) einzureichen. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Anzugeben sind neben der Projektbeschreibung und den erbrachten Leistungen jeweils mindestens der Auftragswert, die Wärmeleistung (in kW) sowie das Quellmedium zur Wärmeentnahme. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die HSB kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HSB für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen. Mindestanforderung TL2: Die Bewerber müssen mindestens eine Projektreferenz über vergleichbare Leistungen einreichen, die eine Leistungsgröße der Wärmeleistung von mindestens 500 kW aufweist.
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Durchschnittliche Personalstärke
TL1. Es ist eine Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HSB für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 20.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 05.09.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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