AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/59bca7d0-aa1a-4937-9751-ff7bd13deefb) · Abgerufen am 24.09.2026 12:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-584792-2024/

Digitalisierung von Bauakten

Notice-ID: ted-584792-2024 · Procedure-ID: 59bca7d0-aa1a-4937-9751-ff7bd13deefb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Ellwangen, Ellwangen
Veröffentlicht
27.09.2024
Frist (Submission)
01.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79990000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Ellwangen benötigt im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung, welche die Digitalisierung von archivierten Bauakten zum Gegenstand hat, ein Gesamtdienstleistungspaket. Dieses beinhaltet den Gesamtprozess zur Digitalisierung von Papierdokumenten, d.h. die Aktenvor- und aufbereitung, deren softwaregestützte Belegerkennung und Indexierung, Abholung beim Auftraggeber, Lagerung beim Auftragnehmer sowie die geregelte Aktenvernichtung. Die Digitalakten sollen anschließend in ein DMS überführt werden. Dabei sollen ca. 500 laufende Meter Akten - das entspricht einer Gesamtblattanzahl von ca. 2,5-3 Mio. Blatt - verarbeitet und digitalisiert werden.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).