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Freizeit-, Sport- und Erholungsareal Lindenstraße - Los 2.1 - NW-Entsorgung - Düker
Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung
Vergabe-Ergebnis
Umwelttechnik & Wasserbau Spezialtiefbau GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die äußere Erschließung eines Freizeit-, Sport- und Erholungsareals mit Schwerpunkt Entsorgungsmaßnahmen (NW-Düker).
- Das Los 2.1 beinhaltet umfangreiche Tiefbauarbeiten wie Asphaltarbeiten, Bodenarbeiten, Rohrleitungsbau und Grundwasserabsenkung.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 602.537,08 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Am nördlichen Stadtrand der Welterbestadt Quedlinburg wird ein Freizeit-, Sport- und Erholungsareal (FSE) errichtet. Diese Ausschreibung umfasst begleitend die äußere Erschließung mit folgendem Inhalt: - Grundhafter Ausbau des Knotenpunktes Lindenstraße-Ditfurter Weg einschließlich - Ingenieurbauwerke -Entsorgungsmaßnahmen im Knotenpunkt Lindenstraße Ditfurter Weg (NW-Dücker) Art und Umfang der Leistung - 300 m² Asphalt fräsen - 200 m³ Boden lösen - 30 m Sickerstrang, Sickerrohrleitung - 210 m³ Frostschutzschicht - 585 m² Schottertragschicht - 300 m² Asphalttragschicht AC 32 TN - 300 m² Asphaltdeckschicht AC 11 DN - 50 m² Asphalttragdeckschicht AC 16 TD - 220 m³ Rohrgraben/Kopfloch herstellen - Grundwasserabsenkung - 24 m Provisorium Umleitung Abwasserkanal DN 600 - 19 m Abwasserkanal Beton WN/HN 700/1050 - 230 m² Stahlspundwand - 28 t Gurtung/Aussteifung - 18 m³ Unterwasserbeton
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📅 Laufzeit endet am 13.11.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Preis inkl. MwSt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 106 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Umwelttechnik & Wasserbau Spezialtiefbau GmbHZuschlagswert 602.537 €1 Veröffentlichung
- 25.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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