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Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
Stadtwerke Stuttgart GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist nun der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Wartungs- und Serviceleistungen für Ladeinfrastruktur in drei Losen.
- Gesamtvolumen ca. 900.000 EUR netto, aufgeteilt auf Service, Wartung und Reinigung.
- Zuschlagslimitierung: Bieter erhalten maximal den Zuschlag für ein Los.
- Die Angebotswertung erfolgt isoliert pro Los, die Auswahl des wirtschaftlichsten Bieters berücksichtigt die Gesamtkombination.
- Interessenten sollten die detaillierten Leistungsbeschreibungen für jedes Los prüfen.
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die EDS schreiben europaweit eine Rahmenvereinbarung für Wartungs- und Serviceleistungen für Ladeinfrastruktur in drei Losen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Siehe Vergabeunterlagen
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Schulungskonzept 10 %Qualität
Siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Los 1: Serviceleistungen: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Ausführung von Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftrags- wert in Höhe von mindestens EUR 25.000,- netto. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 liegt. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Los 2: Wartungsleistungen: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Ausführung von Wartungsleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 15.000,00 netto. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 liegt. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Los 3: Reinigungsleistungen: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens eine Referenz über die Ausführung von Reinigungsleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 25.000,00 netto. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 liegt. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Leistungsumfang / -gegenstand - Service- bzw. Wartungs- bzw. Reinigungsleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur - Auftragswert in EUR netto, - Zeitraum der Leistungserbringung, Die Vorlage von insgesamt mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2022, 2023, 2024) sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 13.10.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 86 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 481 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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