AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ5VXQ/documents) · Abgerufen am 05.09.2026 02:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-599951-2025/

Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur

Notice-ID: ted-599951-2025 · Procedure-ID: ce44c408-3dce-48c7-8b9b-8d3ba232d11e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Stuttgart GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
12.09.2025
Frist (Submission)
13.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Höchstwert
900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden). — Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden). — Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
21 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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