HWSM an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, NTV17
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Beschreibung
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt. Bei dem Maßnahmenbereich VGE 3.1 kam es zu Bauzeitverlängerungen, die hauptsächlich auf die Extremniederschläge Ende 2020 zurück zu führen sind. Dies erforderte mehr-malige und zeitintensive Umbaußnahmen der Wasserhaltung und der Baustraße im Gewässer, um die äußerst kritische Lage im Bereich der Bahnanlage mit Bahnbrücke („Blaues Wunder“) im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung und den Baumaß-nahmen der LTV zum Hochwasserschutz und den Maßnahmen der Stadt Chemnitz zum Ersatzneubau der Brücke Hedwigstraße zumindest in Hinsicht des Durchflusses zu entschärfen. Diese Situation bestand aufgrund der wechselnden Wetterlage Anfang 2021 (Schneefall, Tauwetter, Regenschauer, Trocken) immer noch, so dass weitere notwendige Sicherungs- und Umbaumaßnahmen an der Baustelle im Gewässer notwendig wurden. Diese Umbaumaßnahmen wurden von der öBÜ begleitet und aufgrund der ständig wechselnden Wasserstände wurde festgelegt, dass wöchentliche Baustellenkontrollen auch in der Winterpause 2020/2021 bis zur Aufnahme der Bautätigkeit in 2021 durchzuführen sind. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die verlängerte Bauzeit sind die zusätzlichen Leistungen zur Errichtung der Lagerstelle für die Lagerung der Binnenentwässerungstechnik an der Hedwigstraße und am Spinnereiweg, sowie den von der Stadt Chemnitz nachträglich geforderten Änderungen in der Anordnung der Pumpschächte im öffentlichen Raum geschuldet. Aufgrund dessen wurde die Bauzeit auf den 09.12.2023 festgesetzt. Aufgrund des erläuterten Hergangs war auch für die örtliche Bauüber
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die örtliche Bauüberwachung und zusätzliche Planungsleistungen für eine Hochwasserschutzmaßnahme an der Würschnitz.
- Die Maßnahme ist durch erhebliche Bauzeitverlängerungen aufgrund von Wetterereignissen, logistischen Problemen und der COVID-19-Pandemie geprägt.
- Besondere Anforderungen umfassen die Koordination mit verschiedenen Beteiligten (AN, LTV, Stadt Chemnitz, RIS Bahn) und die Abstimmung von Binnenentwässerung und Feuerwehrkonzepten.
- Umfangreiche Erfahrung in der Bauüberwachung von komplexen Infrastrukturprojekten, insbesondere im Wasserbau und in der Nähe zu Bahnanlagen, ist essenziell.
Die Ausschreibung betrifft die örtliche Bauüberwachung (öBÜ) und zusätzliche Planungsleistungen für eine Hochwasserschutzmaßnahme (HWSM) an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
ERDF
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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