AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 23:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-613973-2024/

Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – HWSM an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, NTV17

Notice-ID: ted-613973-2024 · Procedure-ID: 23d4a17a-d13b-452e-a1a0-924620a789f5

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Stammdaten

Auftraggeber
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Veröffentlicht
11.10.2024
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt. Bei dem Maßnahmenbereich VGE 3.1 kam es zu Bauzeitverlängerungen, die hauptsächlich auf die Extremniederschläge Ende 2020 zurück zu führen sind. Dies erforderte mehr-malige und zeitintensive Umbaußnahmen der Wasserhaltung und der Baustraße im Gewässer, um die äußerst kritische Lage im Bereich der Bahnanlage mit Bahnbrücke („Blaues Wunder“) im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung und den Baumaß-nahmen der LTV zum Hochwasserschutz und den Maßnahmen der Stadt Chemnitz zum Ersatzneubau der Brücke Hedwigstraße zumindest in Hinsicht des Durchflusses zu entschärfen. Diese Situation bestand aufgrund der wechselnden Wetterlage Anfang 2021 (Schneefall, Tauwetter, Regenschauer, Trocken) immer noch, so dass weitere notwendige Sicherungs- und Umbaumaßnahmen an der Baustelle im Gewässer notwendig wurden. Diese Umbaumaßnahmen wurden von der öBÜ begleitet und aufgrund der ständig wechselnden Wasserstände wurde festgelegt, dass wöchentliche Baustellenkontrollen auch in der Winterpause 2020/2021 bis zur Aufnahme der Bautätigkeit in 2021 durchzuführen sind. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die verlängerte Bauzeit sind die zusätzlichen Leistungen zur Errichtung der Lagerstelle für die Lagerung der Binnenentwässerungstechnik an der Hedwigstraße und am Spinnereiweg, sowie den von der Stadt Chemnitz nachträglich geforderten Änderungen in der Anordnung der Pumpschächte im öffentlichen Raum geschuldet. Aufgrund dessen wurde die Bauzeit auf den 09.12.2023 festgesetzt. Aufgrund des erläuterten Hergangs war auch für die örtliche Bauüberwachung der Bauzeitraum zu verlängen, da deren Überwachung für diese zusätzlichen Leistungen erforderlich waren. Insbesondere umfasste dies die Standortplanung, die Überwachung der zusätzlichen Fundamentierung unter Berücksichtigung des Wartungsweges der LTV, die Koordinierungsleistungen zwischen AN, LTV, der Stadt Chemnitz und deren Wasserwehr, sowie die Abstimmungen mit der RIS Bahn aufgrund der nahe gelegenen City-Bahnstrecke. Das geplante Bauende für den Maßnahmenbereich VGE 3.2 war der 30.11.2021. Auf-grund der in den Jahren 2020 bis 2022 gehäuft auftretenden witterungsbedingten Ereignisse mit langanhaltender Niederschlägen, diese auch kombiniert mit Schmelzwasser und Sturmwarnungen konnte das Bauende nicht, wie ursprünglich geplant eingehalten werden. Aufgrund der Witterungsereignisse kam es hauptsächlich zu Verzögerungen in der Betonage der HWS-Wände. Nach den Ereignissen erfolgte sehr langwierige und zeitintensive Aufräum- und Entschlammungsarbeiten. Bei der Neubestellung von Beton kam es dann aufgrund gehäufter Bestellungen beim Betonlieferanten zu Anlieferungsverzögerungen. Weitere Bauzeitverzögerungen sind dem pandemiebedingten erhöhten Krankenstand im Unternehmen des bauausführenden AN geschuldet. Erschwerend kam weiterhin hinzu, dass vertraglich gebundene Nachunternehmer ebenfalls einen hohen Krankenstand beklagten und ihrerseits die zugesagten Termine oder Lieferungen nicht mehr eingehalten konnten. Der damit verbundene Personalnotstand hat alle Bereiche des Unternehmens des AN betroffen. Geplante Baustellenbesetzungen konnten nicht vollständig und notwendige orga-nisatorische Vorbereitungen nicht im zeitlich geplanten Rahmen umgesetzt werden. Trotz der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Baumaß-nahmen im und am Gewässer der Würschnitz durch die Genehmigungsbehörde innerhalb der Schonzeit der Leitfischart Bachforelle gemäß § 33 Nr. 8 SächsFischG i. V. m. § 14 Abs. 3 SächsFischVO bis Oktober 2021, konnte der Rückbau der Wasserhaltung und der Baustraße aus dem Gewässer, sowie der noch anstehenden Gewässerstrukturmaßnahmen erst ab Mai 2022 erfolgen. Anlass für den Teil – Binnenentwässerung sind die tatsächlich angefallenen Leistungen. Zu berücksichtigen sind die vertiefende Weiterbetrachtung der vorliegenden Konzeption zur Binnenentwässerung, die Ausführungsplanung bis zur Übergabe, die Beteiligung an Einweisungen und mehreren Probeaufbauten der städtischen Feuerwehr im gesamten Maßnahmenbereich M3. Infolgedessen ist das Pumpenkonzept zu vervollständigen, teilweise auch auf die zum Einsatz kommenden Freiwilligen Feuerwehren und deren Helfer abzustimmen. Die Handlungsanweisung für die Feuerwehr ist dementsprechend zu präzisieren. Anlass für den Teil - BÜ Bahn sind ebenfalls die tatsächlich angefallenen Leistungen, die aufgrund der Nähe der Bahnanlage zur Lagerstelle der Binnenentwässerung mit diesen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang stehen. In der 7. Nachtragsvereinbarung vom 20.02./25.02.2020 wurde irrtümlicherweise anstelle der berechtigten Nachtragssumme Brutto die Nachtragssumme in Netto auf die bisherige Auftragssumme Brutto angerechnet. Dies wird mit dem 17. Nachtragsangebot korrigiert, indem die Differenz der fehlenden Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).