AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 12:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-614507-2024/

Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Notice-ID: ted-614507-2024 · Procedure-ID: 1932ac25-0230-463e-8357-eefeeab0cbfd

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK Baden-Württemberg
Veröffentlicht
11.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33600000 — Medizintechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
221.000 €

Beschreibung

Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 1.10.2024 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Aripiprazol in retardierten Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12) (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Glatirameracetat (Lfd.-­Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-­Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 4. Somatropin (Lfd.-­Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 6. Epoetin alfa (Lfd.-Nr. 6 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 7. Epoetin beta (Lfd.-Nr. 7 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 8. Epoetin zeta (Lfd.-Nr. 8 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 9. PEG-Epoetin beta (Lfd.-Nr. 9 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 10. Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 10 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 11. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 11 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-­House-­Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte mit den Folgebekanntmachungen um die Wirkstoffkombinationen und Wirkstoffe der lfd.-Nr. 6 bis 11 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-­House-­Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen konnten bereits mit Wirkung zum 1.7.2024 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 6 bis 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen konnten frühestens mit Wirkung zum 1.10.2024 geschlossen werden, Verträge mit der laufenden Nummer 11 der Anlage 3 können frühestens zum 1.12.2024 geschlossen werden. Alle im Rahmen dieses Open­-House-­Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2026 (sog. Vertragsende). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2024 bzw. dem 1.10.2024 bzw. dem 1.12.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Vor dem 28.5.2024 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit den Startwirkstoffen und vor dem 2.09.2024 keine Verträge der Arzneimittel mit den Wirkstoffen der ersten Folgebekanntmachung (lfd.-Nr. 6 bis 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte-­ und Stillhaltefrist). Vor dem 1.11.2024 werden keine Verträge zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination (lfd. Nr. 11 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen. . Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.4.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4., A.I.5. und A.I.7. der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (8)
Amgen GmbH · Celltrion Healthcare Deutschland GmbH · Hexal AG · Kohlpharma GmbH · MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG · Pfizer Pharma GmbH · Roche Pharma AG · Stadapharm GmbH

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).