Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
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Beschreibung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 1.10.2024 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Aripiprazol in retardierten Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12) (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 6. Epoetin alfa (Lfd.-Nr. 6 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 7. Epoetin beta (Lfd.-Nr. 7 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 8. Epoetin zeta (Lfd.-Nr. 8 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 9. PEG-Epoetin beta (Lfd.-Nr. 9 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 10. Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 10 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) 11. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 11 der Alage 3 zu den Teilnahmebedingungen) Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte mit den Folgebekanntmachungen um die Wirkstoffkombinationen und Wirkstoffe der lfd.-Nr. 6 bis 11 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffu
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Vergabe-Ergebnis
- Amgen GmbH
- Celltrion Healthcare Deutschland GmbH
- Hexal AG
- Kohlpharma GmbH
- MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
- Pfizer Pharma GmbH
- Roche Pharma AG
- Stadapharm GmbH
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