Frist abgelaufen Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM)

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren elektronische Mittel; d. h. die Vergabeverfahren werden über eine elektronische Vergabe-Plattform abgewickelt. Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt zum Teil nicht digital und auf unterschiedlichen Systemen und führt aufgrund einer steigenden Anzahl an Verfahren und fortschreitender Weiterentwicklung des Vergaberechts zu einem Bedarf an einer modernen web- und workflowbasierten Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM), die alle verfahrensbezogenen Schritte einer Vergabe (rechts-)sicher und wirtschaftlich ermöglich.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung über eine Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (ViM) für das BMV.
  • Die Plattform muss workflowbasiert sein, Vergabeverfahren elektronisch unterstützen und eine revisionssichere Kommunikation ermöglichen.
  • Eine Anbindung über den Datenservice öffentlicher Einkauf ist gefordert.
  • Für die Angebotsübermittlung durch Unternehmen ist auch eine client-seitig zu installierende App zugelassen.

Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung einer Vergabeplattform als Software-as-a-Service (SaaS) mit integriertem Managementsystem (ViM).

Die Plattform muss die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren, die Veröffentlichung von Unterlagen und die Kommunikation mit Unternehmen ermöglichen. Eine Anbindung an den Datenservice öffentlicher Einkauf ist erforderlich.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (ViM)
  • Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind folgende Zuschlagskriterien vorgegeben: Preis/Kosten zu 100 % 100 %
    Preis

    Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste angebotene Preis (naP) erhält die Maximalpunktzahl (Pmax). Die dem niedrigsten Preis folgenden, das heißt höheren Angebote (aP), erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (((aP-naP)/naP)*100=x%). entsprechend weniger Punkte (P=Pmax-(x%*Pmax)). Bewertungsbeispiel (fiktiv): Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die branchenübliche Schäden im auftragsspezifischen Umfang abdeckt Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort sind auch bestehende Deckungssummen für Vermögensschäden, Daten-/Cyberschäden, Produkthaftpflichtrisiken anzugeben, sowie ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es gelten folgende Mindeststandards: Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein: Personenschäden: mind. 3.000.000,00 EUR Sachschäden: mind. 3.000.000,00 EUR

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers und Anzahl der Nutzer. Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in ihrer Komplexität dem Leistungsgegenstand ähneln. 1 Es gelten folgende Mindeststandards: - Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren muss von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern gem. § 99 GWB genutzt werden (Nutzungsverhältnis besteht im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). und - über diese SaaS-Anwendung müssen nationale und europaweite Vergabeverfahren für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durchgeführt worden sein und - diese SaaS-Anwendung wird insgesamt von mindestens 100 Vergabestellen-Nutzern genutzt.

  • Nachunternehmer-Anteil

    Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.

Sicherheit & Versorgung

  • Informationssicherheit / Geheimschutz

    Folgende Mindeststandards sind durch den Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter der Cloud-Leistung nachzuweisen: - Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (Informationssicherheits-Managementsystem) in Verbindung mit DIN EN ISO/IEC 27017 oder gleichwertig (Absicherung von Cloud-Services) und DIN EN ISO/IEC 27018 oder gleichwertig (Datenschutzstandard für Cloud-Dienste) , und - Zertifizierung (oder Testat) nach Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue - C5 (Basiskriterien) oder gleichwertig und - Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 22301 (Business Continuity Management) oder gleichwertig Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate hat der Bieter über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Die Zertifizierungen müssen über den gesamten Vertragszeitraum ununterbrochen gültig aufrechterhalten werden. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter seit mindestens drei (3) Jahren eine webbasierte Standard-Anwendung als Cloudleistung (SaaS) für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren im Wirkbetrieb betreibt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 112 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer cosinex GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 155 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 36.800 €
Median 230.893 €
Oberes Quartil 681.264 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · Köln

vergabestelle@balm.bund.de
022157760

Stammdaten
Angebotsfrist 22.10.2025, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2025-BALM-VgSt-011
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag + Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 18.09.2025
CPV-Codes (5) 48490000 · Software
72260000 · IT-Dienstleistungen
72416000 · IT-Dienstleistungen
72268000 · IT-Dienstleistungen
48000000 · Software
(Was ist das?)
Erfüllungsort Köln, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 48 Monate
Bindefrist (?) 8 Wochen
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.582 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.898 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

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CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →