Vergeben Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM)

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer cosinex GmbH
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 13.01.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: cosinex GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren elektronische Mittel; d. h. die Vergabeverfahren werden über eine elektronische Vergabe-Plattform abgewickelt. Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt zum Teil nicht digital und auf unterschiedlichen Systemen und führt aufgrund einer steigenden Anzahl an Verfahren und fortschreitender Weiterentwicklung des Vergaberechts zu einem Bedarf an einer modernen web- und workflowbasierten Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM), die alle verfahrensbezogenen Schritte einer Vergabe (rechts-)sicher und wirtschaftlich ermöglich.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (ViM)
  • Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind folgende Zuschlagskriterien vorgegeben: Preis/Kosten zu 100 % 100 %
    Preis

    Für das Zuschlagskriterium Preis kann die vorstehend genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste angebotene Preis (naP) erhält die Maximalpunktzahl (Pmax). Die dem niedrigsten Preis folgenden, das heißt höheren Angebote (aP), erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (((aP-naP)/naP)*100=x%). entsprechend weniger Punkte (P=Pmax-(x%*Pmax)). Bewertungsbeispiel (fiktiv): Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 112 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer cosinex GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 11.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 155 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 36.800 €
Median 230.893 €
Oberes Quartil 681.264 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · Köln

vergabestelle@balm.bund.de
022157760

Stammdaten
Vergabenummer 2025-BALM-VgSt-011
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag + Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 11.02.2026
CPV-Codes (5) 48490000 · Software
72260000 · IT-Dienstleistungen
72416000 · IT-Dienstleistungen
72268000 · IT-Dienstleistungen
48000000 · Software
(Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,5) (?)
Erfüllungsort Köln, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 48 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
cosinex GmbH · Bochum

Auftragnehmer (?)
cosinex GmbH
Vertrag 13.01.2026

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.582 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.898 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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