Erneuerung der EBK Schlei/Lindaunis Strecke 1020 km 44,490 bei Lindaunis Los 2
Beschreibung
Erneuerung der EBK Schlei/Lindaunis Strecke 1020 km 44,490 bei Lindaunis Los 2
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen werden auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG bereit gestellt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Erneuerung der EBK Schlei/Lindaunis Strecke 1020 km 44,490 bei Lindaunis, Los 2.
- Es handelt sich um eine modifizierte Bekanntmachung, die eine Änderung einer früheren Ausschreibung darstellt.
- Der CPV-Code 45221000 deutet auf Bauarbeiten für Brücken und Tunnel hin.
- Der Erfüllungsort ist Lindaunis.
Die Ausschreibung betrifft die Erneuerung der Eisenbahnbrückenkeller (EBK) im Bereich Schlei/Lindaunis, Los 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 1 Pkt.Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 08.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 08.09.2026 036-Der AN ist mit AP und Herstellung des Ausbaus des Betriebsgebäudes beauftragt. Einzelne Aspekte können aufgrund der unterschiedlichen Detailtiefen erst im Zuge der AP thematisiert und geklärt werden, auch weil erst dann konkrete Produkte und deren Anforderungen bekannt werden.
- 15.04.2026 015 Ein Wechsel des AN würde massive Verzögerungen bedeuten, einen erheblichen Abstimmungsbedarf erzeugen und Synergien würden verloren gehen. Außerdem gäbe es Schwierigkeiten Leistungen mehrerer AN abzugrenzen, was etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen erschweren würde und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die o. g. Verzögerungen führne ebenfalls zu Kostenerhöhungen. 002 Ein Wechsel des AN würde massive Verzögerungen bedeuten, einen erheblichen Abstimmungsbedarf erzeugen und Synergien würden verloren gehen. Außerdem gäbe es Schwierigkeiten Leistungen mehrerer AN abzugrenzen, was etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen erschweren würde und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die o. g. Verzögerungen führne ebenfalls zu Kostenerhöhungen. 005 Ein Wechsel des AN würde massive Verzögerungen bedeuten, einen erheblichen Abstimmungsbedarf erzeugen und Synergien würden verloren gehen. Außerdem gäbe es Schwierigkeiten Leistungen mehrerer AN abzugrenzen, was etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen erschweren würde und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die o. g. Verzögerungen führne ebenfalls zu Kostenerhöhungen. 03 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
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Vergabeergebnis oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 228 Tage nach Fristende
Auftragnehmer MCE GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.761 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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