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Ersterschließungsmaßnahme Heiterblick-Süd - Verkehrsanlagenplanung + Medienplanung
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH · Leipzig · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 14.10.2026, 12:00 Uhr (noch 8 Tage)
Beschreibung
Ersterschließungsmaßnahme Heiterblick-Süd in Leipzig/ Paunsdorf Objektplanung Verkehrsanlagen + Planung Medienerschließung/ Ingenieurbauwerke LPH 1-9 Inkl. Planung LSA und konstruktive Ingenieurbauwerke Anlass: Unter dem Leitmotiv "Leipzig wächst nachhaltig und dient dem Gemeinwohl" soll in "Heiterblick-Süd" ein neues Stadtquartier für mindestens 4.000 Einwohner entwickelt werden. Die Schwerpunkte liegen in der Sicherung kommunalen und genossenschaftlichen Wohnens, in der Einbettung der Siedlungsfläche in einen ökologisch hochwertigen Landschaftsraum und in der Vernetzung mit den umgebenden Stadtquartieren. Im Ergebnis soll ein inklusives Stadtquartier entstehen, welches eng an den Realitäten und den Bedürfnissen einer heterogenen Gesellschaft orientiert ist. Mit der Entwicklung eines neuen Stadtteils auf bereits überwiegend kommunalen Grundstücken besteht die Grundlage für die modellhafte Umsetzung der aktuellen Planungsansätze wie des klimaangepassten und -resilienten Städtebaus, eines hohen Anteils an bezahlbaren Wohnungen, einer bedarfsgerechten Funktionsmischung, eines anteilig individuellen Wohnungsbaus mit höherer städtebaulicher Dichte zu ermöglichen, nachhaltige Mobilitätsformen zu stärken und einen hohen Grünflächenanteil zu berücksichtigen. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 63 ha. Davon entfallen 30 ha auf eine zusammenhängende potenzielle Baufläche und 33 ha auf angrenzende Grün- und Waldflächen. Es grenzt im Norden an das Wohngebiet Kiebitzmark I, das westlich der Paunsdorfer Allee aus Geschosswohnbauten besteht, östlich der Paunsdorfer Allee überwiegend aus Einzelhausbebauung. Im Osten begrenzt die Trasse der Bundesautobahn A 14 das Wettbe-werbsgebiet, jenseits davon erstreckt sich die offene Landschaft. Im Süden grenzt es an die B 6/Permoserstraße, an die sich östlich der Paunsdorfer Allee ein Einfamilienhausgebiet anschließt, westlich der Paunsdorfer Allee befindet sich das Einkaufszentrum "Paunsdorf Center". Im Westen grenzt es an d
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien
Änderung des Formblattes Eignung und Änderung der Angebotsfrist
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Verkehrsanlagenplanung und Medienplanung für das neue Stadtquartier Heiterblick-Süd in Leipzig.
- Die Leistung umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen und Planung Medienerschließung/Ingenieurbauwerke inklusive LSA und konstruktiver Ingenieurbauwerke über die Leistungsphasen 1-9 nach HOAI.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für LPH 1-2, mit der Option auf Weiterbeauftragung für LPH 3-4 und LPH 5-9.
- Zuschlagskriterien sind das Honorarangebot (40%), das Konzept zur Herangehensweise (30%) und die Büropräsentation mit Personaleinsatzkonzept (30%).
- Es gelten Mindestbedingungen zur Eignung, die detailliert in der Auslobung zu finden sind.
Gesucht wird ein Büro oder eine Bietergemeinschaft für die Objektplanung von Verkehrsanlagen und die Planung von Medienerschließung/Ingenieurbauwerken (LPH 1-9) für ein neues Stadtquartier in Leipzig.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Honorarangebot
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Konzept 30 %Qualität
Herangehensweise an die Aufgabenstellung
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Präsentation 30 %Qualität
Büropräsentation inkl. Personaleinsatzkonzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 8 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 14.10.2026 Änderung des Formblattes Eignung und Änderung der Angebotsfrist · in oev + TED EU aktuell
- Frist 08.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.797 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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