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Sonderverkehre 2025
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR · Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Bereitstellung von vsl. 3 Zuggarnituren sowie die Betriebsdurchführung von Sonderverkehren auf Anforderung der SPNV-Aufgabenträger innerhalb von NRW sowie von und nach Osnabrück. Die Inanspruchnahme der Sonderverkehre soll vertraglich ab 14.12.2025 erfolgen, die Vertragslaufzeit zehn Jahre betragen. Die Züge sollen i.W. für Fußball-Zusatzzüge auf Anforderung der Bundespolizei eingesetzt werden und stehen darüber hinaus auch für weitere Sonderverkehre zur Verfügung. Da der Umfang der Sonderverkehrsleistungen vorab nicht exakt bezifferbar ist, ist eine Spannbreite zu erbringender Zugkm Gegenstand der Vergabe. Diese Spannbreite beträgt mindestens 25.000 Zugkm und maximal 50.000 Zugkm p.a.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Durchführung von SPNV-Sonderverkehren mit Bereitstellung von Zuggarnituren.
- Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre ab 14.12.2025 mit einer jährlichen Leistung von 25.000 bis 50.000 Zugkilometern.
- Einsatzschwerpunkt sind Fußball-Zusatzzüge auf Anforderung der Bundespolizei, aber auch weitere Sonderverkehre sind möglich.
- Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen mit Erfahrung im Schienenpersonennahverkehr und der Fähigkeit, Zuggarnituren bereitzustellen und zu betreiben.
Gesucht wird die Durchführung von Sonderverkehren im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit, insbesondere für Fußball-Zusatzzüge.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Nach § 29 Satz 1 VgV stellen die Aufgabenträger über eine Vergabeplattform im Internet alle Angaben zur Verfügung, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Die Angaben werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Der vollständige Teilnahmeantrag in deutscher Sprache ist in Textform (§ 126b BGB) durch den Bewerber auf der Vergabeplattform hochzuladen. Bei der Abgabe in Textform ist keine (qualifizierte oder fortgeschrittene) elektronische Signatur erforderlich. Im Teilnahmeantrag muss neben dem Namen des Bewerbers (Unternehmen, Firma) auch der Name des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt) angegeben werden. Weiterhin sind sämtliche Erklärungen jeweils mit dem Namen des Erklärenden (Name der Person, die die Erklärung abgibt) zu versehen. Das EVU hat mit dem Teilnahmeantrag für die Dauer des Verfahrens einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (Name) und dessen Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon) zu benennen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vertreter der Bietergemeinschaft Ansprechpartner der Aufgabenträger. Der Teilnahmeantrag muss bis zum 11.11.2024, 12.00 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung des Teilnahmeantrags in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 11.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 14.10.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.558 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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