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Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule.
- Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI sind zu erbringen.
- Die Planung muss Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb nehmen.
- Anrechenbare Kosten für Anbau ca. 583.714 T EUR und für Umbau ca. 2,315735 Mio. EUR.
- Die genauen Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist das Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 49 i.V.m. Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6. Der Planer übernimmt sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6. Besondere Leistungen werden nicht beauftragt. Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Auftraggeber geht hinsichtlich des Anbaus und des Umbaus von einem Objekt nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt: - 300er-Kosten für den Anbau: 583.714 T EUR (brutto) - 300er-Kosten für den Umbau: 2, 315735 Mio. EUR (brutto) Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 50 %Preis
Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
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Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 30 %Qualität
Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev noch 5 Tage
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Geschätzter Wert 170.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis veröffentlicht
1 Veröffentlichung
- 18.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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