AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/642919-2026) · Abgerufen am 26.09.2026 17:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-642919-2026/

Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule

Notice-ID: ted-642919-2026 · Procedure-ID: 629193d7-cae6-43dc-b664-fb26dd88fff6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Coesfeld
Veröffentlicht
18.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
170.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist das Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 49 i.V.m. Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6. Der Planer übernimmt sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6. Besondere Leistungen werden nicht beauftragt. Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Auftraggeber geht hinsichtlich des Anbaus und des Umbaus von einem Objekt nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt: - 300er-Kosten für den Anbau: 583.714 T EUR (brutto) - 300er-Kosten für den Umbau: 2, 315735 Mio. EUR (brutto) Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).