Rahmenvertrag zur Beschaffung von TK-Endgeräten, Zubehör sowie TK-Komponenten
KI Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Lieferung von analogen und digitalen TK-Endgeräten, Zubehör und Komponenten.
Technische Universität Berlin - Zentrale Beschaffung - Strategischer Einkauf
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Integration eines SDA-v3.1.0-kompatiblen Opto-Comms-Subsystems einschließlich Modem in die bereits vorhandene Optical Ground Station der TU Berlin. Das neue Subsystem muss technisch und softwareseitig in die bestehende, bereits betriebene Systemumgebung integriert werden und insbesondere mit der vorhandenen SCOPE-Schnittstelle kompatibel sein. Aufgrund der technischen Abhängigkeiten vom Bestandssystem und der erforderlichen Integration in die bestehende Systemarchitektur soll die Erweiterungsleistung durch den bisherigen Systemanbieter ausgeführt werden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
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Auftrag wurde zugeschlagen
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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