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Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Formularsätzen und Druckerzeugnissen
Logistikzentrum der Bayerischen Polizei · Hof · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Formularsätzen für die Polizeipräsidien sowie deren nachgeordneten Dienststellen, des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Polizeiverwaltungsamts und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Polizeipräsidien Oberbayern Nord, Oberbayern Süd, Unterfranken und Oberfranken und deren nachgeordneten Dienststellen abzuschließen. Teilweise sind ca. 500 Abnahmestellen mit Formularsätzen sowie Druckerzeugnissen zu versorgen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024, und endet automatisch zum 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Formularsätzen und Druckerzeugnissen für die Bayerische Polizei.
- Die Ausschreibung ist in mehrere Lose aufgeteilt, die unterschiedliche Polizeipräsidien und deren Dienststellen abdecken.
- Es sind insgesamt ca. 500 Abnahmestellen bayernweit zu beliefern.
- Die Rahmenvereinbarung zielt auf die Belieferung von ca. 42, 58 und 72 Dienststellen mit Druckerzeugnissen ab.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von Formularsätzen und Druckerzeugnissen für verschiedene Polizeipräsidien und deren nachgeordnete Dienststellen in Bayern.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Formularsätze für gesamt BayernGeschätzter Wert 41.600 €
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Los 2 Druckerzeugnisse für Oberbayern NordGeschätzter Wert 207.200 €
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Los 3 Druckerzeugnisse für Oberbayern SüdGeschätzter Wert 152.900 €
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Los 4 Druckerzeugnisse f. Oberfranken/UnterfrankenGeschätzter Wert 263.000 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 02.11.2023 Original-Veröffentlichung
- Frist 02.11.2023 Auf Grund der im Allgemeinen Bieterinformationsschreiben Nr. 2 mitgeteilten Gründe wird die Angebotsfrist bis zum 2.11.2023 verlängert aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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