AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EUDI-Wallet Support Organisation Technische Infrastruktur der EUDI Wallet Support Organisation (EWSO) - "Tooling
Stammdaten
- Auftraggeber
- Common Codes GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- Frist (Submission)
- 05.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen für die Technische Infrastruktur der EUDI Wallet Support Organisation (EWSO), das sog. Tooling. Der Auftragnehmer implementiert, konfiguriert und nimmt in Betrieb: das Ticket- und CRM-System, die Knowledge Base und das FAQ-Portal, den In-App-Bot (oder die Kompatibilität zur Auftraggeber-internen App-Bot Lösung), die Telefonie- und IVR-Infrastruktur, die Anbindung und Kompatibilität zu dem B2B Portal: EUDI Hub, das IAM-System, das zentrale Event-Log-System und das Schwärzungssystem. Der Auftragnehmer begleitet die Closed-Beta-Phase (Q4 2026) und die Go-Live-Phase (Q1 2027) mit Hypercare-Support und übergibt nach geordnetem Wissenstransfer die operative Systemhoheit an das interne Team des Auftraggebers. Die Leistungen umfassen insbesondere die EU-konforme Infrastruktur ((ISO 27001), kein US-CLOUD-Act-Exposure), WCAG 21-Konformität aller Nutzer-Frontends, einen obligatorischen externen Penetrationstest vor Go-live sowie vollständige Systemdokumentation und Schulung des internen Teams.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.