AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 11:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-668477-2025/

Planung ATO-Halle, Pionierstraße 10, Minden, Lph 1 bis 4 übertragen, Lph 5 bis 8 optional

Notice-ID: ted-668477-2025 · Procedure-ID: 509a1a03-a447-40dc-9ece-5f667fc6ee06

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Systemtechnik GmbH (Bukr 5I), Minden
Veröffentlicht
10.10.2025
Frist (Submission)
10.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Planung einer ATO-Halle In Minden am angemieteten Standort der DB Systemtechnik GmbH (DB ST) soll ein ATO-Innovationslabor in Kooperation mit 3 Hochschulen aufgebaut werden. Die DB ST soll für dieses Vorhaben eine ATO-Halle bauen. Die 3 Hochschulen beschaffen für die ATO-Halle jeweils eine Anlage: ein schienengebundenes Seilzugsystem inkl. Antrieb, ein Seilrobotersystem und eine Wetter- bzw. Umweltsimulationsanlage. Diese Anlagen müssen in die ATO-Halle integriert werden und die Schnittstellen bei der Planung berücksichtigt werden. In der Planung müssen die Gebäude- und Tragwerksplanung, die technische Gebäudeausstattung und der Gleisanschluss auf dem Werksgelände betrachtet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.03.2026
Ende
30.11.2026
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).