AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 12:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-668922-2025/

Bedeutung des gesetzl Mindestlohns für die betriebliche Personalgewinnung u. Qualifizierung (MLK041)

Notice-ID: ted-668922-2025 · Procedure-ID: 16e1ed30-05fc-4122-8e07-cbd846ded931

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
Veröffentlicht
10.10.2025
Frist (Submission)
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73110000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung einer Studie über die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für die betriebliche Personalgewinnung und Qualifizierung. Das Ziel dieser Studie ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Personalgewinnung und Qualifizierung seit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022. Dabei liegt der Fokus der Studie auf dem Verständnis von Anpassungsreaktionen, Handlungen und Handlungsmotiven unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.

Vertragslaufzeit

Periode
14 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).