ZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)
Vergabe-Ergebnis
HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER / architekten ingenieure
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9 HOAI) für eine neue Ganztagesschule.
- Die anrechenbaren Kosten für die Freianlagenplanung betragen ca. 390.000,00 EUR netto.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise in vier Stufen.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der Gestaltung von Spiel- und Lernbereichen, Barrierefreiheit und der Berücksichtigung eines Geh- und Fahrtrechts.
- Ein praktischer Hinweis ist die detaillierte Planung der Außenbereiche unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzepts und der Schaffung von Sitz- und Schattenspendermöglichkeiten.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (83 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angaben zur Projekteinschätzung 35 %Qualität
Aufgabenstellung und Projektanforderungen
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Honorar 25 %Kosten
Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
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Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung 10 %Qualität
Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
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Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung 10 %Qualität
Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
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Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung 10 %Qualität
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
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Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung 10 %Qualität
Methoden zur Kostensicherheit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER / architekten ingenieureZuschlagswert 61.456 €1 Veröffentlichung
- 06.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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