AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/686844-2026) · Abgerufen am 08.10.2026 12:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-686844-2026/

ZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)

Notice-ID: ted-686844-2026 · Procedure-ID: f0a06861-8d63-4d21-a0f8-2748a367d15f

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Stammdaten

Auftraggeber
Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V.
Veröffentlicht
06.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
61.456 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu führen. Die Freianlagen sollten Raum für Kreativität und Spielspaß am Nachmittag geben. In einem Sandspielplatz kann gestaltet und gewerkelt werden. Ein größerer Spielturm kann für viele Kinder gleichzeitig mehrere Klettermöglichkeiten bieten. Bei einer Slackline können die Kinder ihren Gleichgewichtssinn schulen. Freiflächen als Hügellandschaft lockern das Gelände auf und schaffen eine spannende Atmosphäre. Höhenunterschiede können mit Kletterrampen überwunden werden. Für gemeinsames Kochen wäre ein Hochbeet wünschenswert. In diesem können die Kinder von der Aussaat bis zum Verzehr den Kreislauf der Natur kennenlernen. In einem kleinen Geräteschuppen können die beweglichen Spielgeräte für den Außenbereich untergebracht werden. Im vorderen Teil des Grundstücks entsteht ein Carport mit Geräteschuppen. Die Kosten hierfür werden in der KG 500 bereitgestellt. Die Planungsleistung wird der Objektplanung Gebäude zugeordnet und von dort koordiniert. Die Zuwegung und die Herstellung der Oberflächen fallen in den Bereich der Freianlagenplanung. Ebenso die Gestaltung des Vorplatzes. Hier sollte eine Möglichkeit des Unterrichts im Freien geschaffen werden, welche ebenso als Teil des Pausenhofbereichs nutzbar ist. Im Pausenhofbereich sollte, soweit als möglich, auf eine Versiegelung der Flächen verzichtet werden. Auf die Herstellung von ausreichenden Sitzmöglichkeiten und schattenspendenden Bereichen ist zu achten. Hier gilt: Natürliche Schattenspender sind zu bevorzugen. Der Pausenhof sollte wenigstens zwei Ballspielmöglichkeiten haben. Das 3,00 m breite Geh- und Fahrrecht des Hinterliegergrundstücks ist bei der Planung zu berücksichtigen. Abschließend ist zu ergänzen, dass eine barrierefreie Erschließung des gesamten Schulgebäudes zwingend notwendig ist. Der geplante Beginn der Bauarbeiten März 2027. Die Fertigstellung der Maßnahme ist im August 2028 geplant und danach folgt der Nutzungsbeginn im September 2028.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
29.09.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER / architekten ingenieure

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).