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ex-post: Rahmenvertrag Secrets und Privileged Access Management System
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Vergabe-Ergebnis
Computacenter AG&Co.oHG
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines Secrets Management Systems (SAM) und Privileged Access Management Systems (PAM) für den On-Premise-Betrieb.
- Das System ist für 500 privilegierte Nutzer, 3 Cloudumgebungen und 60.000 technische Accounts ausgelegt.
- Das Höchstvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt 2,1 Mio. Euro netto mit einer Laufzeit von vier Jahren.
- Die Softwarelösung wird erst mit Einladung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben; die EVB-IT Rahmenvereinbarung kommt zur Anwendung.
- Optional sind Produktschulungen, Consulting- und Supportleistungen zu erbringen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Einführung eines Secrets Management Systems (SAM) mit angehängtem und schrittweise auszubauendem Privileged Access Management System (PAM). Dieses System wird für 500 privilegierter Nutzer, 3 Cloudumgebungen und 60.000 technische Accounts beschafft. Nach Wiedereinführung der regelmäßigen Secrets- und Passwortwechsel ist in vielen Teilen der kubus IT die Notwendigkeit für ein Secrets Management System deutlich geworden. Insbesondere durch die Zunahme von Infrastructure as Code und den vermehrten Einsatz containerbasierter Infrastruktur werden wesentlich mehr Secrets benötigt als noch in der Vergangenheit. Um dieser Herausforderung entgegenzutreten, ist die Umsetzung des Secrets und Access Management Systems On Prem geplant. Das Produkt wird inklusive Implementierung ausgeschrieben, da insbesondere beim Erstanschluss der Systeme im Zuge einer Implementierung des Produktes i.d.R. komplexere Einstellungen nötig sind. Optional sind Produktschulungen, Consulting- und Supportleistungen zu erbringen. Unter einem Secrets- und Privileged Access Management-System versteht die Auftraggeberin ein System zur Verwaltung und Sicherung privilegierter Zugriffe und zum automatischen Passwortwechsel (Privileged Access Management System (PAM) bzw. Secrets und Access Management System (SAM)). Aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen wird die konkrete Softwarelösung erst mit Einladung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Softwarekomponenten lizenzrechtlich als Miete in dem Betriebsmodell on prem zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat zudem optional und auf Abruf Consulting- oder Supportleistungen zu erbringen. Es wird die EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Anwendung kommen. Das Höchstvolumen für Bestellungen aus diesem Vertrag wird auf 2,1 Mio. Euro netto festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Höchstgrenze. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren können bis zur Erreich
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ergibt sich aus den Angaben des Bieters, die im Preisblatt vorzunehmen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.100.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 107 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Computacenter AG&Co.oHGAuftragsvolumen (Rahmen) 2.100.000 €1 Veröffentlichung
- 08.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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