Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
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Beschreibung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 4.4.2024 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Etanercept (Lfd.-Nr. 2), 3. Filgrastim (Lfd.-Nr. 3), 4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4), 5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5), 6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6), 7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7), 8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 8), 9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9), 10. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser (Lfd.-Nr. 10), 11. Rotigotin (Lfd.-Nr. 11), 12. Abatacept (Lfd.-Nr. 12), 13. Denosumab (Lfd.-Nr. 13), 14. Dornase alfa (Lfd.-Nr. 14), 15. Natalizumab (Lfd.-Nr. 15), 16. Tocilizumab (Lfd.-Nr. 16), 17. Dimethyl fumarat (Lfd.-Nr. 17), 18. Rivaroxaban 2,5 mg (Lfd.-Nr. 18), 19. Omalizumab (Lfd.-Nr. 19) 20. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 20), 21. Tiotropium bromid-1-Wasser + Olodaterol hydrochlorid (Lfd.-Nr. 21). *Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit den Folgebekanntmachungen um die Wirkstoffkombination und Wirkstoffe der lfd.-Nr. 10 bis 21 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbe
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