Generalplaner für OLIA Soltau 1712+1960 Lph.1-4 + Opt.6-7 (KIB, TSA, TA, VA)
Beschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um eine neue Infrastrukturmaßnahme Oberleitungsinsel-Anlage (OLIA) Soltau. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Eisenbahninfrastruktur bedarfsgerecht anzupassen, indem eine (Teil-) Elektrifizierung hergestellt und daraus resultierende Zusammenhangsmaßnahmen realisiert werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Generalplanerleistungen für die Oberleitungsinsel-Anlage (OLIA) Soltau.
- Leistungsphasen 1-4 und optional 6-7 für Eisenbahninfrastruktur und Elektrifizierung.
- Erforderlich sind nachweislich fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung von Bahnanlagen.
- Die DB InfraGO AG ist Auftraggeber für dieses Infrastrukturprojekt in Soltau.
Gesucht wird ein Generalplaner für die Planung einer Oberleitungsinsel-Anlage (OLIA) in Soltau, inklusive Teil-Elektrifizierung und damit verbundener Infrastrukturmaßnahmen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Honorar 80 % und Stundensätze 20 % 100 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
4 Veröffentlichungen
- 13.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.10.2026 04 - Der AN ist mit der Generalplanung beauftragt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Lph 1) hat der Planer bereits Bestandsdokumentation betrieben, sodass das Nachzeichnen von Plänen auf dieser Leistung aufsetzen kann. Ein zusätzliches Planungsbüro ausschließlich für die Erstellung von Bestandsplänen würde aus wirtschaftlicher Sicht zu erheblichen Mehraufwand führen, da eine Einarbeitung in das Projekt sehr aufwendig wäre und zusätzliche Koordinations- und Abstimmungsaufwände erforderlich wären. Vor diesem Hintgerund ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. 06 - Der AN ist mit der Generalplanung beauftragt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist der Planer bereits mit der LST-Planung vertraut. Ein zusätzliches Planungsbüro ausschließlich für die LST-Planung der 6 zusätzlichen BÜS würde aus wirtschaftlicher Sicht zu erheblichem Mehraufwand führen, da eine Einarbeitung in das Projekt sehr aufwendig wäre und zusätzliche Koordinations- und Abstimmungsaufwände erforderlich wären. Vor diesem Hintergrund ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die dargestellten Gründe führen zwangsläufig zu erheblichen Schnittstellenrisiken sowie möglichen Planungsinkonsistenzen. Um dem entgegenzuwirken würde eine unverhältnismäßige Einarbeitung in das Projekt erfolgen müssen, was neben den Zusatzkosten zu einer Gefährdung des Terminplans führen und den Generalplaner in der ordnungsgemäßen Leistungserbringung behindert.
- 19.03.2026 02 Der AN ist mit der Generalplanung beauftragt. Die Planung der inneren Erdung für Brückenbauwerke und Bahnsteigdächer ist technisch integraler Bestandteil der Gesamtplanung und eng mit den bauwerksbezogenen Planungsgrundlagen sowie den angrenzenden technischen Planungen verknüpft. Die Erdungsplanung greift unmittelbar in bestehenden Planungsannahmen, konstruktiven Details und technischen Schnittstellen ein, die sich aus den im Projekt gewonnenen Randbedingungen ergeben und im Rahmen der Leistungsphasen 2 und 3 fachlich einheitlich zu entwickeln sind. Eine isolierte Betrachtung oder getrennte Planung der inneren Erdung ist daher technisch ausgeschlossen.
- 13.01.2026 01 - Der AN ist mit der Generalplanung beauftragt. Diese umfasst neben der Elektrifizierung auch die Anpassung bzw. Erneuerung des Stellwerks sowie die Planung der zugehörigen Bahnübergänge. Die im Zuge der Planung zusätzlich identifizierten Bahnübergänge stehen in unmittelbarer, funktionaler und sicherungstechnischer Abhängigkeit zu den bereits an den AN vergebenen Leistungen. Eine isolierte Betrachtung oder getrennte Planung dieser Bahnübergänge ist daher technisch ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden, sukzessiven Stellwerksplanung, bei der der Variantenentscheid (MSTW/ESTW/DSTW) zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen ist. Aufgrund der hieraus resultierenden dynamischen Planungsrandbedingungen ist eine externe oder parallele Planung durch Dritte weder sachgerecht noch technisch umsetzbar. Die dargestellten technischen Gründe würden eine Doppelplanung in Teilen unumgänglich machen und führen zwangsläufig zu erheblichen Schnittstellenrisiken sowie Planungsinkosistenzen. Darüber hinaus würde eine zusätzliche Ausschreibung zu einer Gefährdung des Terminplans führen und den Generalplaner in der ordnungsgemäßen Leistungserbringung wesentlich behindern.
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Vergabeergebnis oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 105 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DB Engineering & Consulting GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.852 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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