Netzersatzaggregat BEPO Dachau
KI Die Ausschreibung betrifft die Ertüchtigung der Stromversorgung und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die Bereitschaftspolizei in Dachau.
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Mit ca. 1.300 Mitarbeitern, kümmert sich das studierendenWERK BERLIN um die Bedürfnisse von rund 170.000 Studierenden in ganz Berlin, indem es ihnen Services rund ums Studium bereitstellt. Als Anstalt des öffentlichen Rechts wird das studierendenWERK BERLIN, neben Einnahmen aus den Bereichen der Speisebetriebe und des studentischen Wohnens, in großen Teilen auch über Zuschüsse finanziert. Gegenstand der Vergabe sind Totalunternehmerleistungen (TU) bzw. Totalübernehmerleistungen (TÜ) für den Neubau eines Studierendenwohnheims in Lichtenberg. Das Projekt soll auf einer Fläche von ca. 1.075 m2 als Blockrandbebauung mit direkter Straßenlage mit 176 Wohnheimplätzen für Studierende realisiert werden (BGF von 6.340 m2). Der Neubau soll auf dem nördlichen Teil des Grundstücks im rechten Winkel zu den gegenüberstehenden Bestandsgebäuden (Wohnheime) im Aristotelessteig 4 und 12 entstehen. Ziel ist eine sehr zügige und prozessoptimierte Realisierung. Die von der Auftraggeberin veranschlagte Gesamtkostenobergrenze für die Leistung des TU bzw. TÜ (14,7 Mio. Euro netto) muss zwingend eingehalten werden. Konkrete Planungen bis hin zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) sind bereits erbracht. Insbesondere liegt eine Baugenehmigung vor, ebenso ein geprüftes Brandschutzkonzept sowie ein Bodengutachten. Für den Neubau wurde bereits ein Stromanschluss in das Bestandsgebäude der AG gelegt (Aristotelessteig 6). Von diesem aus kann der Neubau mit geringen Erdarbeiten im Hofbereich versorgt werden. Die Öffentliche- sowie die Verkehrserschließung ist ausreichend vorhanden. Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung sowie die Stromversorgung und Telekommunikations-versorgung sind ohne erhöhte Kosten möglich. Eine Gasversorgung ist nicht geplant, da eine Grundversorgung an diesem Standort nicht besteht. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öff
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Als Kriterium ist das günstigste Angebot vorgegeben. Der höchste Wert (somit 100/100) bezieht sich auf den günstigsten Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einlei-tung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergan-gen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 ge-schlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, ver-kürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unbe-rührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übri-gen die Verfahrensbedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Die Ausschreibung betrifft die Ertüchtigung der Stromversorgung und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die Bereitschaftspolizei in Dachau.
KI Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund schreibt die Errichtung eines oder mehrerer temporärer Gebäude im Rahmen einer Fassadensanierung aus.
KI Die Ausschreibung umfasst umfangreiche Landschaftsbauarbeiten, einschließlich Pflaster-, Platten-, Asphalt- und Rasenarbeiten sowie das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern.
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