AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01944b39-b03a-4925-bbe4-c831236d7a16/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 19.09.2026 05:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-71213-2025/

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Notice-ID: ted-71213-2025 · Procedure-ID: 01944b39-b03a-4925-bbe4-c831236d7a16

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Stammdaten

Auftraggeber
CONITAS GmbH, Karlsruhe
Veröffentlicht
31.01.2025
Frist (Submission)
06.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Servicevertrages sind folgende Leistungen: - Überwachung - Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft - Optimierung und Weiterentwicklung - Beratungs- und Unterstützungsleistungen - Rufbereitschaft und Sondereinsätze - Dienstreisen Der Auftragnehmer wird die vertragsgegenständlichen Leistungen (Lieferpakete) auf Abruf erbringen. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme. Der Abruf erfolgt in Textform. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Abruf mit der Leistung zu beginnen, sofern im Servicevertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Parteien können in Einzelfällen in Textform eine von den Vorlaufzeiten dieses Vertrages abweichende Regelung vereinbaren. Nachfolgend werden die Leistungsbestandteile in einer Übersicht beschrieben. 1. Überwachung Der Auftragnehmer ist zum vollumfänglichen Monitoring des IT-Systems mit Hilfe folgender Überwachungssysteme verpflichtet: -Prometheus -Grafana -Alertmanager. Meldungen von Störungen oder Vorfällen sind an den Kunden über das Ticketsystem des Kunden (Matrix42) abzusetzen. Interne Aufgaben, Störungen und Vorfälle ohne Auswirkung für den Kunden sind über das Tickettool des Auftraggebers (Jira) zu melden. 2. Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft Der Auftragnehmer ist nach regelmäßigen – in der Regel wöchentlichen – Abrufen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems verpflichtet. Dies beinhaltet die Verpflichtung, alle angemessenen Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen im IT-System zu vermeiden. Im Falle einer Störung, eines IKT-Vorfalls oder eines Informationssicherheitsvorfalls ist der Auftragnehmer zur Wiederherstellung des IT-Systems verpflichtet. Zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft gehören alle für die Störungsbeseitigung notwendigen Maßnahmen. 3. Optimierung und Weiterentwicklung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das IT-System auf Abruf und in Abstimmung mit dem Auftraggeber kontinuierlich zu optimieren und weiterzuentwickeln. Das IT-System erfordert regelmäßige Anpassungen und Änderungen, welche zu planen sowie effizient, kostengünstig und unter Berücksichtigung der Risikominimierung auszuführen sind. Sie sind darüber hinaus an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen mit dem Ziel, die Betriebsbereitschaft dauerhaft aufrechtzuerhalten. 4. Beratungs- und Unterstützungsleistungen Der Auftragnehmer ist auf Abruf und in Abstimmung mit dem Auftraggeber verpflichtet, Beratungs- und Unterstützungsleistungen in allgemeinen, technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit den vorgenannten vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen. Dies umfasst auch eine Beratung zum Einsatz neuer Technologien (Innovationsberatung).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).