Offenes Verfahren Gesundheitswesen & Medizintechnik Frist verlängert
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 21.10.2028, 00:01 Uhr (noch 733 Tage)

Beschreibung

Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren bezogen auf die laufenden Nummern der Anlage 3 zu den Teilnahmbedingungen mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd. Nr. 1: Aripiprazol in retardierten Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12); Lfd. Nr 2: Epoetin alfa; Lfd.-Nr. 3: Epoetin beta; Lfd.-Nr. 4: Epoetin zeta; Lfd.-Nr. 5: PEG-Epoetin beta; Lfd.-Nr. 6: Glatirameracetat; Lfd.-Nr. 7: Lisdexamfetamin dimesilat in der Darreichungsform Hartkapsel exklusive Packungsgröße 30 Stk.*. *Bestandteil des Beschaffungsbedarfs sind ausschließlich die Hartkapseln in den Packungsgrößen 90 und 100 Stück. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens anzupassen, indem die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe ergänzt oder um einzelne Wirkstoffe reduziert wird. Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens werden. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Wenn die Auftraggeberin alle Rabattverträge zu einem Wirkstoff aus Anlage 3 kündi

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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Es werden nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit bestimmten Wirkstoffen im Open-House-Verfahren ausgeschrieben.
  • Die AOK Baden-Württemberg gibt die Vertragsinhalte verbindlich vor, Verhandlungen sind nicht vorgesehen.
  • Angebote müssen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP eingereicht werden.
  • Die Verträge laufen bis zum 31.12.2028, mit frühestmöglichem Start am 01.01.2027.
  • Interessierte Unternehmen müssen die Fristen für die Angebotsabgabe gemäß Anlage 3 beachten, um den gewünschten Vertragsstart zu erreichen.

Die AOK Baden-Württemberg schließt nicht-exklusive Rabattverträge für spezifische Arzneimittelwirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab.

Interessierte pharmazeutische Unternehmer müssen elektronisch Angebote über die Vergabeplattform DTVP einreichen, wobei die Vertragsinhalte von der AOK vorgegeben werden und keine Verhandlungen stattfinden. Die Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2028 mit möglichen Startterminen ab dem 01.01.2027.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Es ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Abschnitt II der Anlage 5 der Teilnahmebedingungen vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (in der jeweils aktuell geltenden Fassung) aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Mit dem Angebot ist daher eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" gemäß Abschnitt III der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Angaben in der Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmbedingungen mittels öffentlich zugänglicher Datenbanken (insbesondere AM-FDB-Auszügen aus der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArM sowie der Lauer-Taxe), zu überprüfen. Ergibt sich dabei das Recht des Wirtschaftsteilnehmers zum Inverkehrbringen des Arzneimittels nicht aus diesen öffentlich zugänglichen Datenbanken für sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet, insbesondere für den Fall, dass das rabattierte Arzneimittel zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht in der Lauer-Taxe geführt wird, ist eine eidesstattliche Versicherung vorzulegen, aus der sich diese Berechtigung ergibt.

  • Qualitätsmanagement

    Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Des Weiteren muss das Unternehmen seinen Sitz im Geltungsbereich des SGB V (Deutschland), einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Ferner müssen die vom Unternehmen in Verkehr gebrachten angebotsgegenständlichen Arzneimittel den jeweils aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen genügen und das Unternehmen zum Inverkehrbringen dieser berechtigt sein. Schließlich dürfen zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen an die AOK keine Gründe vorliegen, wonach die angebotsgegenständlichen Arzneimittel nicht (mehr) in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 815 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 224.584.123 €
Oberes Quartil 224.584.123 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 21.10.2028, 00:01 Uhr (noch 733 Tage)
Vergabenummer OHV 2027
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber AOK Baden-Württemberg
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 16.10.2026
CPV-Code 33600000
Medizintechnik (Was ist das?)
Erfüllungsort Stuttgart
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 21 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 894.283 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.954 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK Baden-Württemberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 17.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart