Einreichung von mindestens drei inhaltlich vergleichbaren Referenzen. Hier Unterhaltreini-gung von mehreren Objekten bzw. Objektgruppen:
- Öffentlicher Gebäude
- Bildungsreinrichtungen
- Sonstige Gebäude mit vergleichbarer Nutzer- und Nutzungsfrequenz sowie mit ver-gleichbaren Flächenleistungen
Mindestens eine Referenz umfasst hierbei eine jährliche Reinigungsleistung in € netto von mind. 60 % des jährlichen Leistungsumfangs des größeren Loses 2.
Nachzuweisende Auftragsgröße des Loses netto pro Jahr: 125.000,00€
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Die Referenzen betreffen laufende oder abgeschlossene Vertragsverhältnisse aus den letzten drei Jahren. Begonnene bzw. laufende Vertragsverhältnisse müssen mindestens 12 Monate aktiv sein. Als Referenz werden Leistungen berücksichtigt, die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung an das Amtsblatt der EU (TED) erbracht wurden – Stichtagsregelung. Maßgeblich ist ferner der Zeitraum, in dem die Leis-tungen tatsächlich erbracht wurden, auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt es nicht an.
Für die Referenz sind max. 3 Seiten einzureichen mit folgendem Inhalt:
- Referenzgebende Stelle;
- Angabe von Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten;
- Angaben Vertragsdauer; Auftragsvolumen;
- Angaben über Einhaltung der Termin- und Budgetvorgaben,
- Ansprechpartner/innen mit Telefonnummer und Mailadresse.
Als Nachweis der Referenzen ist das beigefügte Formblatt (Wirt 124 LD) zzgl. max. 2 weiterer Seiten zu benutzen. Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlich bietenden Unternehmen ist für den jeweilig erbrachten Leistungs-teil ein separates Formular auszufüllen.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Referenz gebende Stelle ggf. zu kontaktieren. Die Erreichbarkeit des/der genannten Ansprechpartners/in ist durch das bietende Unter-nehmen sicherzustellen. Es finden im Prüfungsprozess keine investigativen Recherchen zur Validierung der Angaben statt. Etwaige datenschutzrechtliche Vorprüfungen in Bezug zur Referenz gebenden Stelle obliegen dem bietenden Unternehmen. Sollte sich die Referenz gebende Stelle nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zurückmelden, kann der Eignungs-nachweis als nicht erbracht gewertet werden. Die Eignungsprüfung wäre im Ergebnis der Er-messensausübung unter Umständen negativ zu bescheiden. Den Bietern steht es jedoch frei (fakultativ), vom Referenzgeber bestätigte Referenzen nachzuweisen.