AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/207911) · Abgerufen am 23.10.2026 16:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-719478-2026/

Unterhaltsreinigung der Bürodienstgebäude des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin

Notice-ID: ted-719478-2026 · Procedure-ID: 84e46f90-8dca-458d-819a-2d14c8a8a026

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Berlin
Veröffentlicht
18.10.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich IV Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management, Facility Management, schließt mit einem auftragnehmenden Unternehmen einen Vertrag über die Unterhaltsreinigung von Bürodienst-gebäuden in 2 Losen im Gebiet Lichtenberg. Ziel der Leistung ist die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, hygienisch einwandfreien und dauerhaft funktionsfähigen Behördenbetriebs durch eine regelmäßig, planmäßig und bedarfsgerecht durchgeführte Unterhaltsreinigung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).