KKE 4310 Luft- und kältetechnische Anlagen
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation von Lüftungs- und Kälteanlagen (RLT-Anlagen, Split-Gerät, Dachventilatoren) sowie dazugehörigen Luftkanälen und Auslässen.
Access e.V. · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 30.10.2026, 12:00 Uhr (noch 6 Tage)
Das Gebäude besteht aus einem vieretagigen Kopfbau mit Büro- und Laborflächen als Betonbaukörper und einer Grundfläche von etwa 1.000m² (Bauteile A und B). An diesen Baukörper schließt sich eine zweigeteilte Stahlbauhalle mit einer Sandwichfassade an. Davon ist der eine Teil etwa 2.000m² groß und hat eine lichte Höhe von ca. 10,5m (Bauteil C). Hier sind verschiedene Produktionsanlagen aufgestellt. Der andere Teil mit einer lichten Höhe von etwa 5,7m ist deutlich niedriger und verfügt über eine Fläche von etwa 2.500m² (Bauteil D). Hier sind kleinteilige Funktionsbereiche Werkstatt, QS und für Herstellungsprozesse untergebracht. Die Erschließung mit Trinkwasser soll bereits über einen Graben bis an den Übergabepunkt in der Sanitärzentrale erfolgt sein. Die elektrische Versorgung erfolgt aus dem Mittelspannungsnetz zu einer Schaltanlage auf dem südlichen Teil des Grundstücks. von dort werden die Trafos an der westlichen Hallenseite versorgt. Die NSHV ist im Bereich der hohen Halle positioniert, von wo die Versorgungsbereiche erschlossen werden. Die Anlagentechnik für Photovoltaik befindet sich auf den Dachflächen. Die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erfolgt vollständig über elektrische Erzeuger, die auf der Dachfläche des Bauteils D verortet sind. Die Heizungs- und Kältezentrale liegt im nördlichen Teil der hohen Halle. Von hier erfolgt die Verteilung sowohl für die Prozessanlagen als auch für die Gebäudetechnik. Die Lüftungsanlagen stehen auf den Dachflächen der zu versorgenden Bereiche (Bauteile A, B und D). Das Bauteil C wird größtenteils nicht belüftet.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Angebotsfristverlängerung bis zum 30. Oktober 2026, 12:00 Uhr
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Errichtung und Installation von Lüftungsanlagen für ein vieretagiges Gebäude mit Büro- und Laborflächen sowie eine zweigeteilte Stahlbauhalle.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Die Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die Präqualifikation nachzuweisen: - Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag Handels-/Berufsregister, Ansprechpartner mit Kontaktdaten), - über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, - unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation, - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. - Zudem haben die Bieter die Sanktionserklärung Russland mit dem Angebot abzugeben. - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr, alternativ zu vorstehender Erklärung, - Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. und Sachschäden in Höhe von 3 Mio. pro Jahr., alternativ zu vorstehender Erklärung, Erklärung, die Versicherung entsprechend aufzustocken. - Bruttoumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre. - Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre - mind. 3 vgl. Referenzen aus den letzten drei Jahren; vergleichbar sind Referenzen zu Raumlufttechnischen Anlagen. Vergleichbar sind Referenzen zu Raumlufttechnischen Anlagen, wobei mindestens eine Referenz eine BGF von mind. 8.000 m² und mind. EUR 1,5 Mio. netto Auftragsvolumen haben muss und die beiden übrigen Referenzen eine BGF von mind. 5.000 m² und einem Auftragsvolumen von EUR 1 Mio. netto.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Die Vergabestelle ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Vergabestelle ist weder öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch im Sinne von § 99 Abs, 1 Nr. 2 GWB. Auch § 99 Abs. 1 Nr. 4 ist vorliegend nicht einschlägig. Danach gelten auch juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber, sofern sie für die Errichtung von Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden subventioniert werden. Bei der vorliegenden Vergabe sind große Hallen für Forschung und Entwicklung geplant. Diese Hallen entsprechen indes keinem klassischen Hochschulgebäude, das über Forschungslabore hinaus zu weiten Teilen aus Hörsälen, Unterrichtsräumen, Büros, Lesesälen und Bibliotheken besteht. Der geplante Bürotrakt wiederum kann als Verwaltungsgebäude klassifiziert werden, nimmt aber räumlich nur einen kleinen Teil des Gesamtobjekts ein. In seinem Gesamtcharakter ist das Vergabeobjekt mithin weder Verwaltungsgebäude noch Hochschulgebäude. Die Maßnahme wird indes im Rahmen des BMWK-Förderprogramms "Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten" (STARK) gefördert. Der Access e.V. ist folglich ausschließlich gemäß den Auflagen des Zuwendungsbescheids verpflichtet, ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen. Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Rechtssicherheit hat sich der Access e.V. entschieden, ein Verfahren zu wählen, welches die Verfahrensgrundsätze des GWB widerspiegelt, um sicherzustellen, dass ihr Vorgehen den Auflagen des Zuwendungsbescheids zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens genügt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 8.198 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation von Lüftungs- und Kälteanlagen (RLT-Anlagen, Split-Gerät, Dachventilatoren) sowie dazugehörigen Luftkanälen und Auslässen.
KI Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten (HLKS) im Rahmen eines Interimsprojekts der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement in Dresden.
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