Zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Ausführung 2023 bis 2026. (Gewichtung zweimal 32 % = 64 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 32 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.