Pathologiedienstleistungen
KI Die Klinikum Ingolstadt GmbH sucht ein externes Labor für die Erbringung laborpathologischer Diagnostikleistungen.
Klinikum Ingolstadt GmbH · Ingolstadt · Bayern · Öffentliches Unternehmen
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Klinikum Ingolstadt GmbH beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die bedarfsgerechte Bereitstellung und Nutzung der NPWT-Geräte sowie über die Versorgung mit dem zugehörigen Verbrauchsmaterial. Die Gerätemiete wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Die Einzelheiten zu Leistungsumfang, Bereitstellung, Verbrauchsmaterial, Service und Abrechnung ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Austausch Anlage 4_Preisblatt Version 261026
Die Bearbeitung von eingegangenen Bieterfragen erfordert voraussichtlich mehr Zeit.
Die Bearbeitung von eingegangen Bieterfragen erfordert voraussichtlich mehr Zeit.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Klinikum Ingolstadt sucht einen Partner für einen vierjährigen Rahmenvertrag zur Bereitstellung von NPWT-Vakuumtherapiegeräten inklusive Verbrauchsmaterial.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der in Anlage 4 Preisblatt angegebenen und errechneten Preise. Das Preisblatt ist für die Wertung in zwei Abschnitte unterteilt: Für beide Abschnitte wird zunächst die jeweilige Summe gemäß Anlage 4 ermittelt. Die Summe des Abschnitts 1 wird mit 95 % und die Summe des Abschnitts 2 mit 5 % gewichtet. Die Addition der beiden gewichteten Abschnittssummen ergibt den Wertungspreis. Für die Preisbewertung wird folgende Formel angewendet: (Niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Bieters) × 100 (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Angebote werden nach der vorstehenden Formel ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die im Leistungsverzeichnis Anlage 3 zu erfüllenden Mindestkriterien A-Kriterien müssen mit einer Quote von 100 % erfüllt werden. Erreicht ein Angebot diese Mindestquote nicht, wird es ausgeschlossen. Die B-Kriterien werden mit den jeweils mit ausgewiesenen Punkten bewertet.
Im Rahmen einer praktischen Teststellung werden die angebotenen NPWT-Systeme bewertet. Zur Teststellung werden nur diejenigen Bieter zugelassen, die nach der Bewertung der Zuschlagskriterien Preis und Qualität I rechnerisch noch die Möglichkeit haben, den Zuschlag zu erhalten. Die Teststellung dient der Beurteilung der praktischen Handhabung, Haptik und Praxistauglichkeit der angebotenen Systeme im Klinikalltag. Die Bewertung erfolgt durch medizinisches Fachpersonal anhand von festgelegten Einzelkriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung bei ausländischen Unternehmen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 2.000.000 EUR für Personenschäden - 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäde jeweils pro Versicherungsjahr und Schadensfall.
Der Bieter hat mindestens drei Referenzkliniken zu benennen, bei denen der ausgeschriebene Leistungsgegenstand in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang eingesetzt bzw. erbracht wird oder innerhalb der letzten drei Jahre eingesetzt bzw. er-bracht wurde. Die Referenzen sind unter Angabe von Auftraggeber, Leistungsumfang und Leistungszeitraum im dafür vorgesehenen Formular einzureichen
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
§ 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
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Basierend auf 127 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Klinikum Ingolstadt GmbH sucht ein externes Labor für die Erbringung laborpathologischer Diagnostikleistungen.
KI Gegenstand ist die Baufeinreinigung aller Oberflächen des Objekts „VE 4.2.121b – Baufeinreinigung – Ost“ des Klinikums Ingolstadt GmbH in Ingolstadt, ausgeschrieben als Bauleistung im offenen Verfahren.
KI Ausschreibung für die Lieferung und Installation von Sprinkler-Feuerlöschanlagen für das Klinikum Ingolstadt GmbH.
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