Vergabeergebnis IT & Digitalisierung ⚡ Eilverfahren
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
⚠ Zuschlagswert und Auftragnehmer stehen nur im TED-Portal: Bekanntmachung bei ted.europa.eu ansehen →

Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit

Common Codes GmbH

Veröffentlicht am 23.10.2026

Status
Vergabeergebnis
Laufzeit
2 Jahre
bis zu 2× verlängerbar
Erfüllungsort
Berlin
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.500.000 €
Zuschlag nach
Preis 40 %
Qualität 60 %
Verfahren
Offenes Verfahren

Vergabe-Ergebnis

Auftragsvolumen (Rahmen) 3.500.000 €
Eingegangene Angebote 5

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

⚡

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit für die EUDI Wallet und Infrastruktur.
  • Rahmenvereinbarung mit bedarfsgerechter Vergabe über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme.
  • Geschätzter Auftragswert beträgt 3.200.000 EUR.
  • Erforderlich sind Expertise in Beratung, Analyse, Konzeption und Qualitätssicherung der Informationssicherheit.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die Common Codes GmbH entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die nationale EUDI Wallet für Deutschland sowie die zugehörige Infrastruktur. Zur Unterstützung dieses Vorhabens schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit aus. Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektteams des Auftraggebers durch Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1
  • ERFAHRUNG/ QUALIFIKATION 60 %
    Qualität

    Mitarbeiterprofile als Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung.

  • Preis 40 %

    Summe aus Preis je Personentag für 1. Sichere Systementwicklung für mobile Identitäten 2. Compliance zu eIDAS 2.0 und nationale eIDAS-Umsetzung 3. Nutzbarkeit für sichere mobile Identitäten

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung oev

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 3.200.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., für ihr Fraunhofer Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC)
    Auftragsvolumen (Rahmen) 3.500.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 23.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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3.500.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer EINCC-204
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Common Codes GmbH
Veröffentlicht 23.10.2026
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

Zuletzt geprüft am 24.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: