Umstellung des Matrix42 Lizenzmodells von unbefristeten Kauflizenzen mit Wartungsvertrag auf Subscription-Lizenzen
KI Die Stadtwerke Bonn GmbH sucht einen Dienstleister für die Umstellung von Matrix42 Lizenzmodellen.
Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Bereitstellung und den Betrieb einer cloudbasierten End-to-End-Analysesoftware für die humangenetische NGS-Diagnostik als Software as a Service (SaaS). Die Leistung umfasst die Verarbeitung von Sequenzierungsdaten, das Datenmanagement, die Variantenanalyse und -interpretation sowie die vorgesehenen Qualitätskontroll-, Genotypisierungs-, Annotations- und Validierungsservices. Vorgesehen sind insbesondere Exom-, Genom- und Panelanalysen, Short- und Long-Read-Anwendungen, mitochondriale Zusatzanalysen, CADD- und VCF-Annotation sowie die Genom-Infrastruktur. Abrufe sollen bedarfsabhängig durch die Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH (LB) erfolgen.
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein Auftragnehmer für die Bereitstellung und den Betrieb einer cloudbasierten End-to-End-Analysesoftware für die humangenetische NGS-Diagnostik als SaaS.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der vorgenannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die zusätzlichen Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 161 Abs. 1 GWB schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss gemäß § 161 Abs. 2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein elektronisches Dokument ist gemäß § 161 Abs. 3 S. 1 GWB eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 139 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ sowie begleitender Unterstützungsleistungen.
KI Die Ausschreibung betrifft die Implementierung einer workflowbasierten Rechnungsverarbeitung.
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