AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Digitalisierung von Patientenakten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Frankfurt, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 10.11.2023
- Frist (Submission)
- 13.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79999100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 461.700 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Es werden die folgenden Dienstleistungen ausgeschrieben: 1. Digitalisierung (Scannen) von Patientenakten, jährlich zurzeit ca. 3.000.000 Belege 2. Tägliche Abholung der Akten an einem Standort. Die Transportbehälter sind von der Firma bereitzustellen und stehen dem Universitätsklinikum zur Befüllung zwischenzeitlich zur Verfügung. 3. Vorbereitung der Akten für die digitale Verarbeitung (Entheften, Entklammern, Vorsortierung) 4. Originalgetreue Verarbeitung (Scannen) der Einzelbelege in s/w oder, wo notwendig, in Farbe 5. Automatische Indexierung aller Dokumente 6. Zuordnung Patient/Fall (über vorgegebene Fallnummer (Barcode)) 7. Bei Notfall-Anforderung digitale Bereitstellung der in Verarbeitung befindlichen Akten innerhalb von 2 Stunden (werktags von 8 – 17 Uhr). 8. Übergabe der digitalen Dokumente an das vorhandene Archiv-System AVP innerhalb von max. 10 Arbeitstagen nach Abholung 9. Aufbewahrung der digitalen Rohdaten beim Dienstleister für 10 Jahre 10. Rücklieferung von monatlich 80 verarbeiteten Akten zur regelmäßigen Qualitätskontrolle, davon jeweils 40 stationäre und 40 ambulante Patientenakten, die im auf die Digitalisierung folgenden Monat vom Auftraggeber stichprobenartig ausgewählt werden 11. Aufbewahrung der verarbeiteten Akten für 1 Jahr 12. Datenschutzgerechte Vernichtung nach Freigabe durch den Auftraggeber
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2024
- Ende
- 28.02.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 79 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.