Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen)
sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt
(Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung
geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten
auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: --- - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw.
ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe)
bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die
Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur
Eignung anzufordern.