AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Breitbandnetz und Infrastruktur M-EA-N-S AöR - Vergabeverfahren "Netzbetrieb" - Gigabit-RL 2.0 (Dunkelgraue Flecken)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Enkenbach-Alsenborn
- Veröffentlicht
- 01.11.2026
- Frist (Submission)
- 01.12.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 64200000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Telekommunikation
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Konzession umfasst die pachtweise Nutzung der von der MEANS AöR bereitgestellten passiven Infrastruktur für den Betrieb eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes. Der Netzbetreiber übernimmt Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung seiner aktiven Technik sowie marktübliche Telekommunikationsdienste, insbesondere Telefonie, Internet und IP-TV, für Privat- und Geschäftskunden. Er gewährleistet Kundenhotline und Störungsbearbeitung sowie effektiven, offenen und diskriminierungsfreien Zugang für interessierte Drittanbieter auf Vorleistungsebene. Die Anforderungen aus den einbezogenen Förderunterlagen und die betriebsbezogenen Nachweis- und Mitwirkungspflichten sind zu beachten. Mindestversorgungsziel sind zuverlässige Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich sind 2.180 Adresspunkte: 966 in Enkenbach-Alsenborn, 830 in Mehlingen, 306 in Sembach und 78 in Neuhemsbach. Bereits anderweitig geförderte Adressen, insbesondere der Weiße-Flecken-Maßnahme, gehören nicht zu den ausschreibungsgegenständlichen Adressen. Die AöR behält sich Änderungen des Adressumfangs im Verfahren nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vor. Die von der AöR bereitgestellten PoP sind verpflichtend mitzunutzen, soweit entsprechende Einrichtungen bereitgestellt werden. Eigene abweichende Standorte sind insoweit ausgeschlossen. Ausstattung, Schnittstellen, nutzbare Kapazitäten und Kostentragung richten sich nach der freigegebenen Anlage II.4.5 und dem Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Planung und Bau des passiven Netzes einschließlich der passiven Hausanschlüsse erfolgen durch die AöR beziehungsweise deren beauftragte Unternehmen; diese Leistungen sind keine Baupflicht des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsnehmer zahlt Pacht nach dem dreistufigen Modell des Preisblatts II.3 und des Vertrags II.5: jährliche Fixpacht für das passive Netz, monatliche Fixpacht je aktivem Privatkunden oberhalb einer Marktdurchdringung von 40 Prozent und monatliche Fixpacht je aktivem Geschäftskunden ab dem ersten Geschäftskunden. Geschäftskunden werden bei der Privatkunden-Marktdurchdringungsquote nicht berücksichtigt.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.12.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Enkenbach-Alsenborn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.