Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie KMU-geeignet

Breitbandnetz und Infrastruktur M-EA-N-S AöR - Vergabeverfahren "Netzbetrieb" - Gigabit-RL 2.0 (Dunkelgraue Flecken)

Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn · Enkenbach-Alsenborn · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 01.12.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
01.12.2026, 10:00 Uhr
noch 27 Tage
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
01.11.2026
Zu den Vergabeunterlagen auf subreport.de

Beschreibung

Die Konzession umfasst die pachtweise Nutzung der von der MEANS AöR bereitgestellten passiven Infrastruktur für den Betrieb eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes. Der Netzbetreiber übernimmt Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung seiner aktiven Technik sowie marktübliche Telekommunikationsdienste, insbesondere Telefonie, Internet und IP-TV, für Privat- und Geschäftskunden. Er gewährleistet Kundenhotline und Störungsbearbeitung sowie effektiven, offenen und diskriminierungsfreien Zugang für interessierte Drittanbieter auf Vorleistungsebene. Die Anforderungen aus den einbezogenen Förderunterlagen und die betriebsbezogenen Nachweis- und Mitwirkungspflichten sind zu beachten. Mindestversorgungsziel sind zuverlässige Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich sind 2.180 Adresspunkte: 966 in Enkenbach-Alsenborn, 830 in Mehlingen, 306 in Sembach und 78 in Neuhemsbach. Bereits anderweitig geförderte Adressen, insbesondere der Weiße-Flecken-Maßnahme, gehören nicht zu den ausschreibungsgegenständlichen Adressen. Die AöR behält sich Änderungen des Adressumfangs im Verfahren nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vor. Die von der AöR bereitgestellten PoP sind verpflichtend mitzunutzen, soweit entsprechende Einrichtungen bereitgestellt werden. Eigene abweichende Standorte sind insoweit ausgeschlossen. Ausstattung, Schnittstellen, nutzbare Kapazitäten und Kostentragung richten sich nach der freigegebenen Anlage II.4.5 und dem Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Planung und Bau des passiven Netzes einschließlich der passiven Hausanschlüsse erfolgen durch die AöR beziehungsweise deren beauftragte Unternehmen; diese Leistungen sind keine Baupflicht des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsnehmer zahlt Pacht nach dem dreistufigen Modell des Preisblatts II.3 und des Vertrags II.5: jährliche Fixpacht für das passive Netz, monatliche Fixpacht je aktivem Privatkunden oberhalb einer Marktdurchdringung von 40 Prozent und monatlic

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Branche: Telekommunikation

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Netzbetreiber übernimmt Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der aktiven Technik sowie Telefonie-, Internet- und IP-TV-Dienste für Privat- und Geschäftskunden.
  • Der Netzbetreiber muss eine Kundenhotline und Störungsbearbeitung gewährleisten und Drittanbietern diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene ermöglichen.
  • Planung und Bau des passiven Netzes einschließlich passiver Hausanschlüsse erfolgen durch die AöR bzw. deren Auftragnehmer und sind keine Baupflicht des Konzessionsnehmers.
  • Die Pacht setzt sich aus einer jährlichen Fixpacht für das passive Netz, monatlichen Fixpachten je aktivem Privat- und Geschäftskunden zusammen; die Privatkundenpacht greift erst oberhalb von 40 Prozent Marktdurchdringung.
  • Zu beachten sind die Anforderungen der einbezogenen Förderunterlagen, die verpflichtende Mitnutzung der bereitgestellten PoP und die Vorgaben aus Anlage II.4.5 sowie dem Netzbetriebs- und Pachtvertrag.

Gegenstand ist die pachtweise Nutzung der von der MEANS AöR bereitgestellten passiven Infrastruktur für den Betrieb eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes mit Mindestbandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch für 2.180 Adresspunkte in Enkenbach-Alsenborn, Mehlingen, Sembach und Neuhemsbach.

Ein geschätzter Auftragswert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben, und die Eignungsanforderungen an Bieter sind im Ausschreibungstext nicht näher beschrieben, weshalb sie in diesem Auszug nicht bewertbar sind. Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Originaltitel: „Breitbandnetz und Infrastruktur M-EA-N-S AöR - Vergabeverfahren „Netzbetrieb“ - Gigabit-RL 2.0 (Dunkelgraue Flecken)“).

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabeunterlagen verweisen für den Fall eines Antrags zur Klärung der Vergabekammerzuständigkeit auf § 160 Abs. 3 GWB. Die folgende Darstellung gibt die vorgesehene Rechtsschutzbelehrung wieder; sie entscheidet nicht die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts. Ein Nachprüfungsantrag ist nach der in den Unterlagen wiedergegebenen Regelung unzulässig, soweit ein erkannter Vergabeverstoß vor Antragstellung nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt wurde; § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Aus der Bekanntmachung erkennbare Verstöße sind spätestens bis zum Ablauf der dort benannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen. Erst aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen. Ein Antrag ist ferner unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auf die Kostenpflicht und § 182 GWB wird entsprechend den Unterlagen hingewiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 150 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 3.575.091 €
Median 9.400.000 €
Oberes Quartil 27.000.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 01.12.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex KI
Standort Enkenbach-Alsenborn, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 01.11.2026
CPV-Code 64200000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Landstuhl
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 26.610 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.286 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Enkenbach-Alsenborn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 02.11.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn · Enkenbach-Alsenborn