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Umgestaltung des Quartiersplatzes Freigericht Alfred-Delp-Straße in Hanau, Planungsleistungen
Magistrat der Stadt Hanau · Hanau · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Das Freigerichtsviertel in Hanau wird im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert. Ein zentraler Bestandteil der Aufwertungsmaßnahmen ist die Schaffung eines neuen Quartiersplatzes an der Freigerichtsstraße/Alfred-Delp-Straße, der den Eingang zum Freigerichtviertel von der Innenstadt kommend darstellt. Die Gestaltung eines Quartiersplatzes an dieser Stelle hat daher nicht nur einen hohen Nutzwert für die Anwohnerinnen und Anwohner und Passantinnen und Passanten, sondern bewirkt auch eine Änderung der Außenwahrnehmung des Quartiers. Die Verbindung zur Innenstadt wird von zu Fußgehenden und Radfahrenden lebhaft genutzt. Durch eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität werden die Voraussetzungen für eine Aufwertung der gesamten sozialen Infrastruktur geschaffen. Bestehende soziale kommerzielle Treffpunkte am Platz können sich vernetzen und stabilisieren. Um die Rahmenbedingungen für eine Aufwertung zu schaffen, soll der Kfz-Verkehr auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Die Zugänglichkeit und die Sicherheit der Grün- und Freiflächen kann damit erheblich verbessert werden. Um die Nutzerfrequenz des Platzes noch zu erhöhen, sollen Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Verkehr gefördert werden. Dies gelingt insbesondere durch die Verbesserung der Sicherheit und der Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer. Die geplante Umgestaltung erfolgt im direkten Umfeld eines großen Lebensmittelhändlers, eines Stadtteilzentrums und einer Moschee. Dies erfordert eine sorgfältige Abstimmung der Planung mit den lokalen Akteuren, um eine harmonische Integration des neuen Quartiersplatzes in die umliegende Umgebung zu gewährleisten. Im Rahmen der Baumaßnahme werden die Versorgungsträger ihre Leitungen erneuern/austauschen. Die Koordination dieser Arbeiten mit der Neugestaltung des Quartiersplatzes ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der relevanten Akteure wie Stadtkonzern, Verkehrsuntern
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistungen für die Umgestaltung eines Quartiersplatzes und Verkehrsanlagen in Hanau.
- Leistungsumfang umfasst Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen nach HOAI LPH 1-3 und 5-9.
- Besondere Leistungen beinhalten Bauüberwachung, Bürgerinformationsveranstaltungen und Koordination.
- Geschätzte anrechenbare Kosten für die Baumaßnahmen ca. 3,9 Mio. Euro netto.
- Stufenweise Beauftragung vorgesehen, Beginn Planung 2. Quartal 2025.
Gesucht werden Planungsleistungen für die Umgestaltung eines Quartiersplatzes und angrenzender Verkehrsanlagen in Hanau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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- Frist 13.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.12.2024 Original-Veröffentlichung
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